Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1882. (9)

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Ziffer 4 der Königlichen Allerhöchsten Verordnung vom 11. Januar 1807 (Regierungs- 
blatt für 1807 Seite 385) vorgezeichnete Amtskleidung zu tragen berechtigt sein sollen. 
München, den 10. Dezember 1882. 
Dr. v. Lutz. v. Dillis, 
Staatsrath. 
Der General-Sekretär, 
Ministerialrath v. Schlereth. 
  
Nr. 13,2261. 
Bekanntmachung, die Adelsmatrikel betr. 
Seine Majestät der König haben Sich vermöge Allerhöchster Entschließung 
vom 28. November l. J., auf allerunthänigstes Ansuchen der Betheiligten, allergnädigst 
bewogen gefunden, zu genehmigen, daß die sämmtlichen Mitglieder der freiherrlich von 
Aufseß'schen Familie sich von nun an „Freiherrn, bezw. Freiinnen von und zu Aufseß“ 
nennen und schreiben, und daß die hienach veranlaßte Berichtigung der Adelsmatrikel (ctr. 
Regierungsblatt von 1813 S. 504) vorgenommen werde. 
  
Watzelberger zum Kanzleisekretär im 
Staatsministerium des Königlichen Hauses 
Seine Majestät der König haben und des Aeußern in provisorischer Eigen- 
Sich unterm 18. November ds. Jrs. aller- schaft zu ernennen. 
gunädigst bewogen gefunden, vom 1. Dezember 
Staatedienst- Nachrichten. 
  
  
ds. Irs. an Ordens- Verleihnngen. 
1) den Ministerialkanzlei-Sekretär Ludwig — — 
Meggendorfer zum Registrator im Seine Majestät der König haben 
Staatsministerium des Königlichen Hauses 
und des Aeußern zu befördern; 
2) den Ministerialkanzlei-Funktionär Otto 
Sich allergnädigst bewogen gefunden, unter'm 
4. November l. Is. dem kaiserlich russischen 
Generalmajor Ewgeny Wassiljewitsch Bog-
	        
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