Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1883. (10)

  
Gesetz— un Uerurhuungs-Slatt 
für das 
Königreich Vayern. 
  
13. 
München, den 3. März 1883. 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 16. Februar 1888, die Verwaktung der Militär-Fonds betreffend. — Hofdienst-Nach- 
richten. — Collegiatstift St. Cajetan. 
  
Fr. 2134. 
Bekanntmachung, die Verwaltung der Militär-Fonds betreffend. 
RKönigliches RKriegsministerium. 
Seine Majestät der König haben durch Allerhöchste Entschließung d. d. Hohen- 
schwangau, den 10. Februar 1883 die nachstehenden organischen Bestimmungen mit der 
Wirksamkeit vom 1. April 1883 Allergnädigst zu genehmigen geruht: 
I. Die Militär-Fondsverwaltung in ihrer dermaligen Formation wird aufgehoben. 
II. Die Verwaltung der Militär-Fonds und Stiftungen obliegt einer in der Haupt- 
und Residenzstadt München zusammengesetzten selbstständigen Kommission mit der Be- 
nennung „Militär-Fondskommission", bestehend aus: 
30
	        
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