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II. Caxe der homöopathischen Arzneimittel.
I. Mutter-Tinkturen.
A. Essenzen= und Tinkturen zum innerlichen Gebrauche, welche aus solchen Arzuei-
stoffen bereitet werden, deren Preis nach der gewöhnlichen Arzneitaxe den Betrag von
30 Pfennigen für 1 Gramm nicht übersteigt, kosten
bis zu 2 Gramm incl. — M 15 4
„ 5 „ „ — , 30 „
„ „ 10 „ „ — „ 45 „
je weitere 5 Gramm — „ 10 „
Bei den Mutter-Tinkturen dagegen, welche aus Arzueistoffen bereitet sind,
deren Preis den Betrag von 30 Pfennigen für 1 Gramm überschreitet, wird der
hiezu verwendete Arzneistoff noch besonders in Rechnung gebracht.
Aus Amerika importirte Essenzen und Tinkturen werden um die Hälfte des
obigen Preises höher berechnet.
B. Tinkturen zum äußerlichen Gebrauch, als Tinct. Arnicac, Symphyti, Calendulae,
Urticae und Thujac, kosten
bis zu 10 Gramm. — AM. 20
je weitere 10 Gramm — „ 10 „
II. Verdünnungen
A. mit Weingeist bereitet von der 1.—30. Verdünnung kosten
bis zu 2 Gramm — 15 J
„5 „ — „ 20 „
je weitere 5 Graum — „ 10 „
B. Streukügelchen welche mit einem Arzneimittel befeuchtet sind
bis zu 2 Gramm – J 15 JN
jedes weitere Gramm — „ 5 „
III. Verreibungen
durch einstündiges Zusammenreiben von Milchzucker mit einem Arzneistoffe bereitet, kosten
bie zu 1 Gramm —– 4 15 J
jedes weitere Gramm — 10
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