Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

Nro.  49.
Königlich-Württembergisches

Staats=  und  Regierungs-Blatt.

Montag  den  235.  Juli  182#1.

I.  Könisliche  Verordpungen  und  unmittelbadre  Dekrete,

Gesetz,  die  Herstellung  cines  provisorischen  Skeuer-Cadasters  betreffend.

Wilhelm,
don  Gottes  Gnaden  Konis  ven  Württemberg.

N.  Wir  durch  odelfache  Vorstellungen
  die  Ueberzeugung  erlangt  haben,
wie  wenig  ver  bisber  in  Unserm  Köünigreiche
  bestankene  Maßstab  für  die  Austheilung
  der  direkten  Grund=  Häuser=  und
Gewerbe  =  Steuer  den  Forderungen  des
Nechis  und  der  Gleichhelt  entspreche;  so
laben  Wir  schon  früher  eine  vollständige
Steuer-Rekikorion  angeordnet,  und  in
dieset  Besjlehung  die  Einleltung  gekroffen,

daß  für  jede  jener  drel  Steuer=  Quellen
besondere,  ihrer  verschiedenen  Natur  ent:
sprechende  Steuer-Cadaster  aufgenommen
werden.

Um  #un  sobald  als  möglich  wenigstens
eine  annéhernde  Glelchstellung  zu  erre#-chen,
  hoben  Wir  vorerst  die  Herstellung
eines  Steuer  =  Provisoriums  beschlessen,
dessen  Erfahrungen  mir  um  so  größecrem
Rutzen  für  das  deflalttve  Cadaster  benüde