Nro. 49.
Königlich-Württembergisches
Staats= und Regierungs-Blatt.
Montag den 235. Juli 182#1.
I. Könisliche Verordpungen und unmittelbadre Dekrete,
Gesetz, die Herstellung cines provisorischen Skeuer-Cadasters betreffend.
Wilhelm,
don Gottes Gnaden Konis ven Württemberg.
N. Wir durch odelfache Vorstellungen
die Ueberzeugung erlangt haben,
wie wenig ver bisber in Unserm Köünigreiche
bestankene Maßstab für die Austheilung
der direkten Grund= Häuser= und
Gewerbe = Steuer den Forderungen des
Nechis und der Gleichhelt entspreche; so
laben Wir schon früher eine vollständige
Steuer-Rekikorion angeordnet, und in
dieset Besjlehung die Einleltung gekroffen,
daß für jede jener drel Steuer= Quellen
besondere, ihrer verschiedenen Natur ent:
sprechende Steuer-Cadaster aufgenommen
werden.
Um #un sobald als möglich wenigstens
eine annéhernde Glelchstellung zu erre#-chen,
hoben Wir vorerst die Herstellung
eines Steuer = Provisoriums beschlessen,
dessen Erfahrungen mir um so größecrem
Rutzen für das deflalttve Cadaster benüde