Full text : Deutsches Kriegszustandsrecht.

Art.  7.  195

besondere  die  Durchsuchung  dion  Räumen
und  Gegenständen  sowie  die  #eschr  agnahme
  von  Gegenständen  ohne  weiteres
verfügen.

&  47.  Die  Beweisaufnahme  beschränkt

sich  auf  diejenigen  wesentlichen  lchrrt
der  angeschuldeten  Tat,  aus  welchen  sich  ergibt,
daß  sie  überhaupt  diestnige  strafbare  Handlung
ist,  welche  ur  Zuständ  K#e  des  standrochtuchen
  erichts  gehört,  und  daß  sie
nach  gehöriger  erkündung  der  Verhängung
  des  Kriegszustandes  begangen  oder
ortgesetzt  worden  ist  (Art.  6  K  8  G.,  Art.  449
r.  34  den  Strafaesetzbucht  von  1813).

Im  übrigen  ist  Beweisau  nahme
auf  die  säntiüchen  Aghewens  und  erfüblien
  Zeugen  und  Sachver  ständigen
owie  auf  die  anderen  adberbeigeshafsen
Hower  au  de  zu  erstrecken.  Von  der  Erhebung
  einzelner  Beveise  kann  abgesehen
werden,  wenn  der  Staatsanwalt  und  der
Ungesschuld  ate  hiermit  einverstanden  sind.
Das  Gericht  kann  die  Erhebung  eines  einzelnen
  Beweises  ablehnen,  falls  es  die  zu
beweisende  Tatsache  einstimmig  für  unerheblich
  oder  zugunst  en  des  Angeschuldigten
für  erwiesen  eracht

48.  Beruht  der  Beweis  einer  Tatsache
auf  der  Wahrnehmung  e  Person,  so
kann  deren  Vernehmung  durch  Verlesung
des  über  eine  frühere  Vernehmung  aufbenommenn
  Protokolls  oder  einer  criftlichen

  Erklärung  ersetzt  werdenz;  hiervon
lindessen  nur  Gebrauch  gemacht  werden,
1.2  die  Vernehmung  dieser  Person  in
der  Verhandlung  mit  besonderen  Schwierigkeiten
  verbunden  ist  oder  das  Verfahren
t  eblich  verzögern  würde.  Die  über  eine
here  Vernehmung  des  Angeschuldig-=„en,
  eines  Mitbeschulhigten  oder  eines
bereits  verurteilten  Mi  schuldigen  auf-13*