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seh- und Verordnungs
für das
Königreich Bayern.
I 1.
München, den 9. Januar 1885.
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Bekanntmachung vom 2. Januar 1885, Festsetzung der für die Naturalverpflegung zu vergütenden Beträge
für das Jahr 1885 betr. — Bekanntmachung vom 6. Januar 1885, die hausgesetzlichen Bestimmungen
über die Bezüge der Nachgebornen, der Wittwen und der Töchter der Sekundogeniturlinie des fürstlichen
Hauses Oettingen-Wallerstein betr. — Hofdienst = Nachrichten. — Königlich Allerhöchste Genehmigung, die
Wahl einer Hofdame für Ihre Königliche Hoheit die Herzogin Amalie in Bayern betr. — Ordens- Ver-
leihungen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme eines Titels. — Auszug aus der Adels-
Matrikel des Königreiches. — Berichtigung der Adelsmatrikel.
Nr. 16,887.
Bekanntmachung“, Festsetzung der für die Naturalverpflegung zu vergütenden Beträge
für das Jahr 1885 betr.
Staatsministerium des Innern und Rriegsministerium.
Gemäß Ziff. I, 6 der Instruktion vom 28. September 1875 zur Ausführung des
Reichsgesetzes über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden vom
13. Februar 1875 (Ges.= und Verordn.-Bl. S. 579) wird die im Centralblatte für das
Deutsche Reich vom Jahre 1884 S. 321 enthaltene Bekanntmachung des Reichskanzlers
vom 17. Dezember 1884 nachstehend veröffentlicht.
München, den 2. Januar 1885. Z
v. Maillinger. Frhr. v. Feilitzsch.
Der General-Sekretär,
Ministerialrath v. Schlereth.
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