Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

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Bestätigungs-Urkunde. 
Das freiherrlich von Pelkhoven-Hohenbuchbachs ches Familienfideicommiß Teising betr. 
  
Im Namen Seiner Majestät des Königs von Bayern 
wird von dem unterfertigten Gerichtshofe beurkundet, daß der am 10. August 1883 ver- 
storbene Wilhelm Freiherr von Pelkhopen, königlicher bayerischer Kämmerer und 
quieszirter Kreisbaubeamter, zufolge allseits anerkannten Testaments, d. d. Landshut 
8. März 1883, die Errichtung eines seinen Familiennamen — nun Pelkhoven-Hohen- 
buchbach — tragenden Familienfideicommisses mit dem Sitze in Teising, k. Amtsgerichts 
Neumarkt a-/Rott, nach Tit. II der VII. Verfassungsbeilage angeordnet und mit den zur 
Erfüllung dieses seines letzten Willens nöthigen Schritten seinen Neffen und Universalerben 
Max Freiherrn von Pelkhoven-Hohenbuchbach, k. bayerischen Kämmerer und Regierungs- 
Assessor a. D., beauftragt hat, welch' letzterer als der nächste männliche Agnat sich bereits 
im Besitze des Fideicommißvermögens besindet. 
8 1. 
Bestandtheile des Fideicommisses. 
Dasselbe umfaßt: 
A. An Grundvermögen, 
in der Steuergemeinde Feichten, kgl. Amtsgerichts Neumarkt al Rott, und kgl. Rentamts 
Mühldorf gelegen: 
1. Das Schloßgut Hs.-Nr. 20 zu Teising sammt dem unausscheidbaren Fischerhofe — als: 
Pl. Nr. 474 Wohnhaus, Stallung, Stadel, Wohnung mit Pferdstallung und 
# Getreidkasten, Herrschaftsstallung mit Getreidkasten und Hofraum zu 0,266 ha, 
(die Gebäude mit 10,880 „ gegen Brand versichert)
	        
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