Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1885. (12)

  
Eeseh-und Verordnungs- 
für das 
Königreich Bayern. 
„K 31. 
München, den 27. August 1885. 
  
     
— —ffl — — — — — 
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 27. August 1885, die Ein= und Durchfuhr von Schweinen aus Oesterreich-Ungarn 
betreffend. — Hofdienst-Nachrichten. 
  
Nr. 11489. 
Bekanntmachung, die Ein= und Durchfuhr von Schweinen aus Oesterreich-Ungarn betreffend. 
KNqgl. Staatsministerium des Innern. 
Die Bekanntmachung vom 24. Februar lf. Is. Nr. 2706 „die Ein= und Durchfuhr von 
Schweinen aus Oesterreich-Ungarn betr.“ — Ges.= und V.-O.-Bl. S. 27 — tritt mit 
dem 1. September l. J. vorläufig außer Wirksamkeit und ist von diesem Zeitpunkte an 
die Einfuhr von Schweinen aus Oesterreich-Ungarn unter Beachtung der in der Bekannt- 
machung vom 10. August 1881 „Maßregeln gegen Biehseuchen betr.“ — Ges.= und 
V.-O.-Bl. S. 963 — enthaltenen, nachstehend aufgeführten Anordnungen wieder gestattet. 
1. Die Einfuhr von Schweinen aus Oesterreich-Ungarn in die Regierungsbezirke 
Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Regensburg, sowie Oberfranken ist nur an den 
von den einschlägigen k. Regierungen, Kammer des Innern, hiefür bestimmten Eintritts- 
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