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rseh-und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
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München, den 24. März 1893.
Inhalt:
Belauntmachung vom 15. März 184#38, den Vollzug des Neichsgesetzer vom 11. Jannar 1876 über das Urheber--
recht an Mustern und Modellen, hier den gewerblichen Sachverständigen Verein betressend. — Ackannt=
machung vom 16. März 18938, die Försterstelle u Schönthal beiressend. ckauntmachung vom
22. März 189:3, Maßregeln gegen die asiatisehe Cholera, hier GEin und Durchfuhrverbote gegen Rußland
betreffend. — Ackaummachung vom 22. März 1893, die Abänderung der provisorischen Schisssahrts und
Floßordnung für die Donau innerhalb des bayerischen Staategebiele betressend. Ordens Verleihungen. —
Königlich Allerhöchste Genchmigung uur Annahme fremder Dekorationen. Auszug aus der Adelsmatrikel
des Königreiches.
Nr. 4556.
Bekanntmachung, den Vollzug des Reichsgesetzes vom 11. Januar 1876 über das Urheberrecht
an Mustern und Modellen, hier den gewerblichen Sachverständigen-Verein betreffend.
K# Staatsministerium der Iustiz, K. Stantsministerium des Innern und K. Staats-
ministerium des Innern für türchen- und Schulungelegenheiten.
Mit Allerhöchster Genehmigung wurde im Vollzuge der Bekanntmachung vom 28. Juni
1876 (Gesetz= und Verordnungs-Blatt 1§876 S. 387 ff):
1. der Fabrikant, Kommerzienrath J. G. Kugler in Nürnberg, seinem Ansuchen
entsprechend, von der ihm übertragenen Funktion eines ordentlichen Mitgliedes
des gewerblichen Sachverständigen-Vereines für Bayern enthoben und
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