Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

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Indem Wir im nachstehenden Abdrucke die von Uns genehmigten neuen Taxbestimmungen 
zur Darnachachtung bekannt geben, verordnen Wir, daß dieselben mit ihrer Verkündung im 
Gesetz= und Verordnungsblatte in Wirksamkeit zu treten haben. 
Zugleich beauftragen Wir das k. Staatsministerium des Innern, die Arzueitaxe all- 
jährlich namentlich in Rücksicht auf die jeweilig eingetretenen Veränderungen der Material- 
preise sowie auf die erzielten Bereicherungen des Arzueischatzes einer Revision zu unterstellen 
und deren Ergebniß zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
München, den 4. Januar 1894. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
rhr. v. Feilitzsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies.
	        
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