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Nr. 8991.
Bekanntmachung, das Arzneibuch für das Deutsche Reich, dann die Zubereitung und Feilhaltung
von Arzneien betreffend.
K. Staatsministerium des Innern.
Im Namen Seiner Majestüt des Känigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreiches Bayern
Verweser, haben allergnädigst zu genehmigen geruht, daß die veränderten Bestimmungen
des Artikels „Wein“ im neuesten Nachtrage zum Arzneibuche für das Deutsche Reich auf
die deim Inkrafttreten des Nachtrages in den Apotheken nachweislich vorhanden gewesenen
Vorräthe erst vom 1. April 1897 ab — unter Verlängerung des in § 1 Ziff. 1 der
Allerhöchsten Verordnung vom 19. März 1895, Ges.= u. Verordn.-Bl. S. 131, be-
stimmten Einführungstermines — Anwendung finden.
München, den 15. Mai 1895.
Dr. Frhr. v. Riedel.
Der Generalsekretär:
Ministerialrath v. Kopplstätter.
Nr. 8725.
Bekanntmachung, Aenderungen der Landwehrbezirkseintheilung und der Wehrordnung betreffend.
+K. Staatsministerium des Innern und K. kfriegsministerium.
In der mit Aueschreibung vom 17. März v. J. Nr. 5593 — Ges.= u. Verordn.=
Blatt S. 131 ff. — bekannt gegebenen Landwehrbezirkseintheilung für den Bereich des
K. Preußischen VIII. Armeekorps bezw. der 30. Insanterie-Brigade sind vom 1. April
l. J. ab folgende Aenderungen eingetreten:
Der Landwehrbezirk Köln ist zum 1. Bezirk,
Die Landwehrbezirke Siegburg und Bonn sind zum 2. Bezirk der 30. Iufanterie-
Brigade getreten.
In § 128,6 der Wehrorduung — /4. auch K. Allerh. Verordnung vom 3. Februar
v. J., die Aenderungen der Wehrordnung 2c. betr., (Ges. u. Verordn.-Blatt S. 117) —
ist nach „Generalstabes“ einzuschieben:
„der K. Preußischen Armee, in Bayern von dem Chef des Ingenieurkorps,"“.
München, den 21. Mai 1895.
Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Asch.
Der Generalsekretär:
Ministerialrath v. Kopplstätter.