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Bezeichnung der Stellen.
Angabe
bei den für Militär-
anwärter nicht aus-
schließlich bestimmten
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten find.
Bezeichnung
der Behörden, an welche die
Bewerbungen zu richten sind,
wenn es nicht die Behörde
selbst ist, bei welcher die An-
stellung gewünscht wird.
Bemerkungen.
8. Hülfsaufseher und Aufseher (ein-
11.
12.
13.
14.
5.
16.
17.
18.
19.
20.
schließlich der sog. Werkaufseher),
wobei die bestandene Aufseherprüfung
nur ein Anrecht auf Stellen der
Gewerbegattung giebt, für welche sie
bestanden ist,
Aktuare der Hochschulen,
uOberpedellen, Pedellen, Kanzlei-,
Kassen-, Bibliothek-, Instituts= und
Hausdiener der Hochschulen,
Fecht= und Reitlehrer,
Diener der Akademie der bildenden
Künste, der Alterthumshalle, des
Naturalienkabinets, der Hof= und
Landesbibliothek, Heizer und Pförtner
im Sammlungengebäude,
Kanzleidiener des Oberschulraths und
des Gewerbeschulraths,
Schuldiener der Gymnasien, Pro-
gymnasien und Lehrerseminarien,
Diener der Turnlehrerbildungsanstalt,
Schreibgehülfen und Kanzleigehülfen
des Oberschulraths,
Schreibgehülfen und Kanzleigehülfen
des Gewerbeschulraths,
Kanzleidiener des Gewerbeschulraths,
Diener der Kunstgewerbeschulen und
der Baugewerkeschule,
Aufseher der Kunstgewerbeschulen.
III.
. Diener der beiden Kammern der
Ständeversammlung,
.Kanzleidiener, Hülfsdiener bei dem
Ministerium des Innern, dem Ver-
waltungsgerichtshof, dem Verwal=
tungshof, der Oberdirektion des
Wasser= und Straßenbaues, dem
Generallandesarchiv und dem Ver-
waltungsrath der Generalbrandkasse,
zu zwei Dritteln.
zur Hälfte.
Centralstrafanstalts-
Direktionen.
Ministerium der Justiz,
des Kultus und Unter-
richts.
Oberschulrath.
ewerbeschulrath.
Ministerium des Innern.
Ministerium des Innern.