Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

  
  
Lid Normalaulage Betriebsanlage 
* Sezeihnung der Gewerbe * und 
Nr. 
4 4 k ½# euerkuuse:n 
  
bei der Bemefungd der Priri#cdss- 
anlage außer Anses. 
Eine Berechnung der Beitreds- 
anlage nach dem Ertragce àzer 
nicht Ran. — Gine Scer5: 
ung ist ledlalich für die gc- 
werbsmäßige Darn#cung ron 
Tresterwein zugelaen. wenn der 
Treitern nur Weñet nad Zucker 
unter den in & 3 des Weingesesc 
vom 20. Abril 18/2 N. Fel.-Bl. 
S. 597) aufsgefübrren Beschränk- 
ungen zugesest wird. Un:er dieier 
Voraussesung kann für Trei#e## 
wein die Normalanlage bis m 
9X und die Berrichsanlage in der 
Weise ermäßigt werden. das für 
jeden der ersten 50 OSektoluer des 
Erzeugnisses ein Betrag von ##) 
Pfennig, für jeden der nächsten 
50 Hektoliter der Betrag von 1 4 
und darüber binas für jeden 
. » ektoliter der Betrag von 1 4 
VIII. unstanstalten, Anstalten für Kunst- * in Ansos gebracht wird. 
gewerbe. 
137 Unstalten für plastische Kunst, Bildhauerei, 
Holzschnitzerei, Elfenbeinschneiderei 9 15 24 30Beriicbsanlage nach Art. 7. 
In gleicher Weise sind zu besteuern: 
Anstalten für Kunstgießerei; 
Anstalten für Kunstschlosserei; 
Anstalten für Porzellanmalerei; 
Vernickelungsanstalten. 
138 Anstalten für Glasmalerel 9 18 30 60 Betriebsanlage nach Art. 7. 
In gleicher Weise sind zu besteuern: 
Anstalten für kirchliche Kunst. 
139 Anstalten für Lithographie, Kupfer= und Stahl- 
stich, für Tylographie (Holzschnitt), für 
Chromolithographie, Farbendruc. Colorir- 
ungsanstalten . .. 9 18 60 150 Betriebeaulage nach Art. 7 
In gleicher Weise sind zu besenern: 
Photographische Anstalten; 
Gemischte Anstalten für Kunst und Kunst- 
gewerbe. 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.