Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

W# 28. 309 
15. 
Den Anträgen zum Etat der Einnahmen und Ausgaben der Staatseisenbahnverwaltung: 
„1) Die k. Staatsregierung sei zu ersuchen, in Erwägung zu nehmen, ob 
nicht eine geringere Verzinsung des Staatsaufwandes als 4% zur Auf- 
hebung der Lokalbahnzuschläge verlangt werden solle, 
2) die Petitionen der Gemeindeverwaltungen Thansüß, Ehenfeld, Massenricht 
und Seugast, dann der Marktgemeindeverwaltung Kaltenbrunn und des 
Magistrats Weiden um Errichtung einer Haltestelle bei dem Orte Thanfüß 
an der Lokalbahn Weiden — Neukirchen seien der k. Staatsregierung zur 
Berücksichtigung hinüberzugeben,“ 
ist von dem Staatsministerium des Kgl. Hauses und des Aeußern Folge gegeben worden, 
indem in den Jahren 1895, 1896 und 1897 für einige Vizinal= und Lokalbahnen, bei 
welchen die Nachhaltigkeit einer Rente von über 3% nachgewiesen war, die besonderen 
Frachtzuschläge aufgelassen wurden und in Thansüß ein Halteplatz für den Personenverkehr 
eröffnet wurde. 
§ 16. 
Von den Anträgen zu den Ausgaben desselben Etats: 
„a) die in Folge der ertheilten Ermächtigung von der k. Staatsregierung in 
der XXI. Finanzperiode vorgenommene Vermehrung von 520 Stellen 
(Erläuterungen Nr. 52 S. 157 und 158) sei nachträglich zu genehmigen; 
b) der k. Staatsregierung sei für die XXll. Finanzperiode die Ermächtigung 
zur Vermehrung der statusmäßigen Bediensteten unter den gleichen Voraus- 
setzungen, wie für die XXI. Finanzperiode zu ertheilen," 
haben Wir Kenntniß genommen. Eine außeretatsmäßige Vermehrung des Fahrdienstpersonals 
der Staatseisenbahnen konnte auch in der XXII. Finanzperiode nicht umgangen werden. 
§ 17. 
Die der k. Staatsregierung zu Kap. 3 § 1 und 4 der Ausgaben der Post= und 
Telegraphenverwaltung ertheilte Ermächtigung, 
„auf die XXIII. Finanzperiode an dauernden Ausgaben bei den bezeichneten 
Rechnungstiteln den Gesammtbetrag von 50 000 -X über die budgetmäßig fest- 
gesetzten Willigungen übergehen zu lassen," 
ist zur Vermehrung der Poststellen und Postverbindungen benützt worden. 
§ 18. 
Dem Antrage zu Ziff. XXI Kap. 10 § 3 des Etats der Ausgaben für die deutschen 
Schulen für ein Jahr der XXlII. Finanzperiode: 56*
	        
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