W 34. 423
Bei Dammrissen von 1½ Centimeter Länge und darüber muß ein approbirter Arzt
hinzugezogen werden.
8 23. Schwämme dürfen weder zur Reinigung der Mutter noch des Verbotder An-
# wendung von
Kindes verwendet werden. Schwämmen.
§ 24. Nach Beendigung der Nachgeburtszeit hat die Hebamme mindestens noch Verhaltender
— · -«. . * . . Vebamme
2 Stunden bei Mutter und Kind zu verweilen. Innerhalb dieser Zeit wird erst, falls Beendigung "
das Verhalten der Wöchnerin keine Regelwidrigkeiten zeigt, die Reinigung und Besorgung guenrroach-
des Neugeborenen vorgenommen.
Im Uebrigen aber hat die Hebamme während dieser 2 Stunden die Wöchnerin genau
zu überwachen, um Regelwidrigkeiten gleich zu bemerken.
Bei Geburten unzeitiger und macerirter Früchte haben alle für die Geburten überhaupt
gegebenen Bestimmungen der Dienstanweisung in Anwendung zu kommen.
8 25 Wenn die Hebamme die Wöchnerin alsdann verläßt, so muß sie die Gewißheit Bahaltender
amme
erlangt haben durch ihre zweistündige Beobachtung, daß die Gebärmutter der Wöchnerin beim Weg-
geneigt ist, in der gehörigen Zusammenziehung zu bleiben. gesen von der
Vor dem Weggehen muß die Hebamme nochmals den Nabelschnurrest des Kindes
untersuchen, ob auch keine Blutung aus demselben eingetreten sei.
III.
Von dem Verhalten der Hebamme bei regelwidriger Geburt.
1. Von der Ueberweisung an den Arzt.
§ 26. Die Hebamme muß die Hinzuziehung eines approbirten Arztes veranlassen: Hinzuziehung
a) Bei allen Regelwidrigkeiten, zu denen z. B. auch alle Blutungen während tr
der Schwangerschaft gehören. Arztes.
Sollten die Gebärende oder deren Angehörige es ablehnen, einem solchen
Ansinnen zu entsprechen, so hat die Hebamme durch Wiederholung ihres
Antrages vor Zeugen oder auf sonstige Weise dafür zu sorgen, daß sie
erforderlichen Falles die Erfüllung der ihr im ersten Absatze auferlegten
Verpflichtung nachzuweisen im Stande ist.
b) Bei einer regelrechten Geburt hat die Hebamme die Hinzuziehung eines
approbirten Arztes zu veranlassen, wenn die Gebärende oder deren Angehörige
den Rath des Arztes wünschen.
ß 737