Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

.W#36. 435 
Die Vorderseite ist innerhalb des Randes mit einem guillochirten Ueberdruck in besonderer 
Farbe versehen. 
Auf der Rückseite befinden sich links in deutscher Schrift mit verzierten Anfangs- 
buchstaben die Worte: 
Reichskassenschein 
Funfzig 
Mark 
Darunter folgt die Strafandrohung: 
Wer Reichskassenscheine nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder 
verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Zuchthaus nicht 
unter zwei Jahren bestraft. 
Im Untergrunde des Strassatzes steht die etwa 16 mm hohe Zahl 50. 
Die rechte Hälfte der Rückseite wird durch einen Reichsadler ausgefüllt, der von 
zwei am unteren Ende übereinander gelegten Lorbeerzweigen umgeben ist. 
Am linken Rande unten befindet sich der Ausfertigungsstempel der Reichsschuldenver- 
waltung. Littera und Nummer des Scheines sind zweimal, und zwar am unteren Rande 
der linken Hälfte, sowie am oberen Rande der rechten Hälfte der Rückseite in röthlich- 
brauner Farbe aufgedruckt. 
Berlin, den 19. Juni 1899. 
Reichsschuldenverwaltung. 
v. Hoffmann. 
  
  
Bekanntmachung, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die 
Aktiengesellschaft der pfälzischen Ludwigsbahn betreffend. 
fl. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern, dann der Finanzen. 
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königlichen Hoheit 
des Prinzen Luitpold, des Königreichs Bayern Verwesers, ist mit Urkunde 
vom Heutigen der Aktiengesellschaft der pfälzischen Ludwigsbahn die Genehmigung zur Ausgabe 
4prozentiger, bis zum 31. Dezember 1904 mit staatlicher Zinsengewährschaft versehener, 
vom Jahre 1906 anfangend innerhalb 56 Jahren zu amortisirender Schuldverschreibungen 
auf den Inhaber im Nominalbetrage von 5 400 0O00 JMX/I und zwar:
	        
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