Tsetzzund Verurdungs gict
Königreich Bayern.
I 4.
München, den 19. Jannar 1899.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 6. Januar 1899, das Depositenwesen bei den Gerichten in Würzburg betreffend. —
Bekanntmachung vom 7. Januar 1899, die Festsetzung der für die Naturalverpflegung marschirender
Truppen zu vergütenden Beträge für das Jahr 1899 betreffend. — Bekanntmachung vom 11. Januar 1899,
die Einverleibung von Gemeinden in die Stadtgemeinde Nürnberg, hier Namensänderung von Forstämtern
betreffend. — Bestätigungsurkunde vom 29. Dezember 1898, das von Rankessche Familien-Fideikommiß
betreffend. — Hofdienst-Nachrichten. — Ordens= und Titelverleihungen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung
zur Annahme fremder Dekorationen. "
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Nr. 717.
Bekanntmachung, das Depositenwesen bei den Gerichten in Würzburg betreffend.
K. Staatsministeriam der Iustiz und K. Staatsministerium der Finanzen.
Es wird zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß vom 16. Januar 1899 an die Be—
sorgung des Depositenwesens für das k. Amtsgericht Würzburg, sowie für das k. Land-
gericht Würzburg einschließlich der landgerichtlichen Staatsanwaltschaft auf Grund des Art. 76
Abs. 3 des Ausführungsgesetzes vom 23. Februar 1879 zum Reichs-Gerichtsverfassungs-
gesetz und des § 29 der k. Verordnung vom 8. September 1879, das Depositenwesen bei
den Gerichten in den rechtsrheinischen Landestheilen betreffend, dem bei der k. Filialbank
Würzburg, zu errichtenden Depositenbureau übertragen wird
Die Bestimmungen der Bekanntmachung vom 20. Dezember 1882, die Uebertragung
der Besorgung des Depositenwesens bei dem k. Amtsgerichte München I, Abtheilung & für
Cidilsachen, an die k. Bank betr. (Gesetz= und Verordnungs-Blatt S. 601), finden auf
den Verkehr mit dem Depositenbureau der k. Filialbank Würzburg entsprechende Auwendung