esth und LL
für das
Königreich Bayern.
„ 11.
München, den 28. Februar 1900.
Inhalt:
Gesetz vom 24. Februar 1900, den Bedarf für Postbauten und Telephonanlagen betreffend. — Gesetz vom
24. Februar 1900, den Bedarf für Erweiterungs-, Ergänzungs= und Neubauten auf den im Betrieb befindlichen
Staatseisenbahnen betreffend. — Bekanntmachung vom 16. Februar 1900, den Anstaltsvormund
betreffend. — Bekanntmachung vom 19. Februar 1900, die Besetzung der Subaltern= und Unterbeamtenstellen
bei den Kommunalbehörden 2c. mit Militäranwärtern betreffend. — Verleihung des erblichen Adels.
— Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches.
Gesetz, den Bedarf für Postbauten und Telephonanlagen betreffend.
Im Mamen Seiner Mazjestät des Känigs.
Cuitpold,
uon Gottes Guaden Kümigliger Prim non Bayern,
Krornt.
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der
Kammer der Reichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen,
was folgt:
Art. 1.
Der Bedarf für
1. den Neubau eines Posthauses in Eichstätt wird auf . 185 000 4
2. die Erweiterung des Posthauses am Bahnhofe zu Erding auf 26 600 -# .
3. den Neubau eines Posthauses in Frankenthal auff . 292000-«,
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