Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

 

esth  und  LL

für  das

Königreich  Bayern.

 

„  11.

München,  den  28.  Februar  1900.

Inhalt:

Gesetz  vom  24.  Februar  1900,  den  Bedarf  für  Postbauten  und  Telephonanlagen  betreffend.  —  Gesetz  vom
24.  Februar  1900,  den  Bedarf  für  Erweiterungs-,  Ergänzungs=  und  Neubauten  auf  den  im  Betrieb  befindlichen
  Staatseisenbahnen  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  16.  Februar  1900,  den  Anstaltsvormund
betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  19.  Februar  1900,  die  Besetzung  der  Subaltern=  und  Unterbeamtenstellen
  bei  den  Kommunalbehörden  2c.  mit  Militäranwärtern  betreffend.  —  Verleihung  des  erblichen  Adels.
—  Auszug  aus  der  Adels-Matrikel  des  Königreiches.

 

 

 

 

 

 

 

Gesetz,  den  Bedarf  für  Postbauten  und  Telephonanlagen  betreffend.
Im  Mamen  Seiner  Mazjestät  des  Känigs.
Cuitpold,

uon  Gottes  Guaden  Kümigliger  Prim  non  Bayern,
Krornt.

Wir  haben  nach  Vernehmung  des  Staatsrathes  mit  Beirath  und  Zustimmung  der
Kammer  der  Reichsräthe  und  der  Kammer  der  Abgeordneten  beschlossen  und  verordnen,
was  folgt:

Art.  1.
Der  Bedarf  für
1.  den  Neubau  eines  Posthauses  in  Eichstätt  wird  auf  .  185  000  4
2.  die  Erweiterung  des  Posthauses  am  Bahnhofe  zu  Erding  auf  26  600  -#  .
3.  den  Neubau  eines  Posthauses  in  Frankenthal  auff  .  292000-«,

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