Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

    

rseh  und  Verordnungs-Blatt

für  das

Königreich  Bayern.

 

2  ,
M  15.
München,  den  21.  März  1900.
——1!-mO  —————————
Inhalt:
Gesetz  vom  15.  März  1900,  die  provisorische  Steuererhebung  für  das  Jahr  1900  betreffend.  —  Königlich

Allerhöchste  Entschließung  vom  18.  März  1900,  die  Verlängerung  des  Landtages  betreffend.  —  Hofdienst-Nachrichten.
  —  Ordens-  und  Titel-Verleihungen.

 

 

 

 

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Gesetz,  die  provisorische  Steuererhebung  für  das  Jahr  1900  betreffend.
Im  Namen  Seiner  Mofestät  des  Königs.
Cuitpold,

von  Gottes  Gunden  Söniglicher  Prin  von  Hayern,
Neuent.

Wir  haben  nach  Vernehmung  des  Staatsrathes  mit  Beirath  und  Zustimmung  der
Kammer  der  Reichsräthe  und  der  Kammer  der  Abgeordneten  beschlossen  und  verordnen,
was  folgt:

Einziger  Artikel.

Die  Wirksamkeit  sämmtlicher  Bestimmungen  des  Gesetzes  vom  22.  Dezember  1899,
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