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eset und Verordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
„W 23.
München, den 3. Mai 1900.
Inhal k:
Bekanntmachung vom 22. April 1900, Gesammtverzcichniß der zur Anstellung von Militäranwärtern verpflichteten
Privateisenbahnen betreffend. — Bekanntmachung vom 25. April 1900, Aenderungen in der Landwehrbezirkseintheilung
im Bereiche des K. Preußischen IIX., VII., VIII., X. und XVIII., ferner des XII. (Königlich
Sächsischen) und des XIII. (Königlich Württembergischen) Armee-Corps betreffend. — Bekanntmachung
vom 28. April 1900, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. — Hofdienst-Nachricht.
— Ordens-Verleihungen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme einer fremden Dekoration.
–— ÛÚÚÒe — — —
Nr. 9523.
Bekanntmachung, Gesammtverzeichniß der zur Anstellung von Militäranwärtern verpflichteten
Privateisenbahnen betreffend.
K. Staatsministerium des Innern und K. Kriegsministerium.
Unter Bezugnahme auf das Ausschreiben vom 12. März 1898 (Gesetz- und Verord—
nungs-Blatt S. 175 ff.) wird nachstehend eine Bekanntmachung des Reichskanzlers vom
3. ds. Mts., welche im Centralblatte für das Deutsche Reich S. 249 abgedruckt ist, zur
allgemeinen Kenntniß gebracht.
München, den 22. April 1900.
Dr. Frhr. v. Feilitzsch. Erhr. v. Asch.
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