Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

Zweite Seite. 
Angabe über die letzte Aichung und 
  
Ungiltigkeitserklärung einer früheren Aichung. 
  
  
Zunächst wurde das vorgelegte Verzeichniß der Einrichtungs- 
und Ausrüstungsgegenstände mit Gewichtsangabe geprüft und nach 
richtigem Befund zur Vermessung geschritten. 
Die in beladenem Zustande zulässige größte Einsenkungs- 
tiefe des Schiffes ist von der Schiffsuntersuchungskommission zu 
nach Schiffsattest Vr. vom 
zwei 
an jeder Seite an—.— Stellen vorschriftsmäßig mittelst eiserner 
drei 
30 cm langen, 4 cm breiten Klammern bezeichnet worden. 
Die Angaben der hinteren beiderseitigen Aichplatten wurden 
stenerbordseits in die Wand des Vorderschiffes eingehauen und auf 
dem Hintertheil in lateinischen 15 cm hohen Buchstaben ausgemalt. 
zwei 
Die Aichskalen wurden an jeder Seite an — — Stellen an- 
drei 
gebracht und durch bezeichnet. 
Siebente Seite.) 
Dich-Prüfung. 
Die durch den vorstehenden Aichschein ermittelte und durch 
die Leerebene bezeichnete Einsenkung des Schiffes in leerem Zu- 
stande hat si vermehrt um: 
  
  
  
  
  
  
vermindert 
rechtts . 
Vornen Z„ D * 
links cm 
Miteelschif rechts m Im Mittel 
itte 
links cm " em 
rechts em 
Hinten 
v links cm 
. » vermehrte. . . ... 
Es su für derminderte Einsenkung bei der ersten Aichschichte 
Abzug zu bringen 
im zuzuschlagen Tonnen 
In Worten , Tonnen K 
, den ten 19 
Schiffsaichamt. 
Der Vorstand: Der Schiffsvermesser: 
Kosten: 
Gebühren: AMA 
Auslagen: ——-... 
Stempel: 4 „0 
Zusammen 4
	        
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