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bezeichneten Versuchen unterworfen worden sind und sich dabei als nicht gefährlicher erwiesen
haben, als die zum Vergleiche herangezogene gepulverte reine Pikrinsäure (Erstarrungspunkt
nicht unter 120 Grad Celsius):
a) 0,5 Gramm werden, in Staniol (Zinnfolie) eingeschlagen, auf einen Messingklotz,
der auf einer festen Steinunterlage ruht, gelegt. Auf diese Probe wird ein scharf-
kantiger Eisenstab mit einer unteren Schlagfläche von einem Quadratcentimeter auf-
gesetzt und darauf werden mit einem etwa 1 Kilogramm schweren eisernen Hammer
fünf feste Schläge ausgeführt. Dieser Versuch wird fünfmal vorgenommen.
b) 2,5 Gramm werden in einer Eisenschale auf mindestens 200 Grad Celsius erhitzt
und dann durch eine Flamme zur Entzündung gebracht.
c) 0,5 Gramm werden auf einmal auf ein rothglühendes Platinblech geworfen.
d) 3 Gramm werden in ein gewöhnliches Reagenzglas gefüllt. In die Mitte der
Probe wird dann eine etwa 20 Centimeter lange, langsam brennende Schwarz-
pulverzündschnur eingeführt und entzündet.
(2) Eine Beiladung sprengkräftiger Zündungen in denselben Wagen ist nicht zulässig.
Die Aenderungen treten sofort in Kraft.
München, den 6. Juli 1900.
Dr. Frhr. v. Cra#ilsheim.
Nr. 15288.
Bekanntmachung, die Errichtung neuer Messungsbehörden betreffend.
fgl. Staatministerium der Finanzen.
Im Mamen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Ver-
weser, haben mit Allerhöchster Entschließung vom 10. Juli lfd. Is. zu bestimmen geruht,
daß mit Beginn vom 1. August lfd. Is. an in Friedberg, Lindau und Rosenheim neue
Messungsbehörden errichtet und die nunmehr in Rosenheim befindlichen zwei Messungsbehörden
mit Rosenheim I und Rosenheim II bezeichnet werden. Zufolge derselben Allerhöchsten Be-
stimmung umfaßt
die Messungsbehörde Friedberg den Bezirk des Amtsgerichts und Rentamts Friedberg,
bisher zur Messungsbehörde Bruck gehörig,
die Messungsbehörde Lindau den Bezirk der Amtsgerichte Lindau und Weiler und des
Rentamtes Lindau, bisher zur Messungsbehörde Immenstadt gehörig,
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