Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

M  48.  931
Nr.  16838.

Abschied  für  den  Landrath  der  Pfalz  über  dessen  Verhandlungen  in  den  Sitzungen  vom  6.  bis
18.  November  1899.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  Königs.
#  itpold,

von  Gottes  Gnaden  Königlicher  Prinz  von  Bayern,
Regent.

Wir  haben  Uns  über  die  von  dem  Landrathe  der  Pfalz  in  seinen  Sitzungen  vom
6.  bis  18.  November  1899  gepflogenen  Verhandlungen  Vortrag  erstatten  lassen,  und  ertheilen
  hierauf  folgende  Entschließungen:

J.
Abrechnung  über  die  Fonds  der  Kreisanstalten  und  über  die  Kreisfonds
für  das  Jahr  1898.

Die  gemäß  Art.  15  lir.  b  und  c  des  Landrathsgesetzes  vom  28.  Mai  1852  dem
Landrathe  vorgelegten  Rechnungen  über  die  Kreisfonds  und  Kreisanstalten  für  das  Jahr  1898
wurden  von  demselben  ohne  Erinnerung  anerkannt  und  deren  Hauptergebnisse  durch  das
Kreis-Amtsblatt  bereits  veröffentlicht.

II.
Steuerprincipale  für  das  Jahr  1900.

Die  Steuerprincipalsumme  des  Regierungsbezirkes  der  Pfalz  beträgt  für  das  Jahr  1900

3  874085  46  J,  wovon  ein  Steuerprozent  auf  38  740  85  J  sich  berechnet.

III.
Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen  für  das  Jahr  1900.
Dem  von  dem  Landrathe  geprüften  Voranschlage  der  Kreis-Ausgaben  und  Kreis-Einnahmen
  ertheilen  Wir  in  den  in  der  Beilage  enthaltenen  Sätzen  Unsere  Genehmigung.

IV.
Auf  die  Beschlüsse  und  Anträge  des  Landrathes  ertheilen  Wir  folgende  Entschließungen:
1.  Die  über  die  Aufstellung  eines  Gehaltsregulatives  für  die  nichtpragmatischen  Kreisbeamten
  und  Kreisbediensteten  der  Pfalz  gefaßten  Beschlüsse  sind  bereits  genehmigt,  und  es
wird  hierwegen  auf  die  Entschließung  der  k.  Staatsministerien  des  Innern  beider  Abtheilungen
vom  21.  Dezember  1899  Nr.  28477  verwiesen.
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