Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1905. (32)

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eseh  und  Verordnungsfür

  das

Königreich  Vayern.

Nr.  40.

München,  den  1.  Angust  1905.

 

 

Inhal  t:

Bekauntmachung  vom  27.  Juli  1905,  den  Verkehr  mit  Sprengstoffen  betreffend.  —  Bekauntmachung  vom
28.  Juli  1905,  die  Einführung  der  Eisenbahn-Verkehrsordnung  in  Bayern  betreffend.  —  Bekanntmachung
vom  29.  Juli  1905,  die  Eisenbahn  Bau=  und  Betriebsordnung  für  die  Haupt=  und  Nebeneisenbahnen  Bayerns
betreffend.  —  Hofdienst-Nachricht.  —  Verleihung  der  Würde  eines  lebenslänglichen  Reichsrates  der  Krone
Bayern.  —  Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur  Annahme  fremder  Dekorationen.

 

Nr.  14177.
Bekanntmachung,  den  Verkehr  mit  Sprengstoffen  betreffend.

fl.  Staatsministerium  des  Innern.

Auf  Grund  des  Art.  2  Ziff.  9  des  Polizeistrafgesetzbuches  für  Bayern  vom  26.  Dezember
  1871  und  unter  Bezugnahme  auf  §  367  Nr.  5  des  Strafgesetzbuches  für  das
Deutsche  Reich  sowie  auf  das  Reichsgesetz  gegen  den  verbrecherischen  und  gemeingefährlichen
Gebrauch  von  Sprengstoffen  vom  9.  Juni  1884  wird  hinsichtlich  des  Verkehrs  mit  Sprengstoffen
  gemäß  den  von  dem  Bundesrate  hierüber  vereinbarten  Bestimmungen  verfügt  was  folgt:

§  1.
I.  Die  nachstehenden  Bestimmungen  begreifen:
1.  die  Versendung  von  Sprengstoffen  auf  Land=  und  Wasserwegen  —  mit  Ausnahme

  des  Eisenbahn=  und  Postverkehrs  und  des  unter  militärischer  Begleitung

Umfang
der  Bestimmungen.