Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

  
Ersetz-und Veruduugshuat 
für das 
Königreich Bayern. 
  
Nr. 16. 
München, den 28. März 1906. 
  
Inha lt: 
Gesetz vom 22. März 1906, die Erbauung einer eingleisigen Hauptbahn von Mühldorf nach Freilassing be- 
treffend. — Gesetz vom 24. März 1906, die Aufnahme eines Kreisanlehens zur Errichtung der pfälzischen 
Heil-= und Pflegeanstalt Homburg betreffend. — Gesetz vom 24. März 1906, die Aufnahme eines Kreis- 
anlehens für den Ausbau der Kreisirrenanstalt Kutzenberg betreffend. — Prädikats-Verleihungen. — Erhebung 
in den erblichen Adelsstand. 
  
  
Gesetz, die Erbauung einer eingleisigen Hauptbahn von Mühldorf nach Freilassing 
betreffend. 
Im Namen Seiner Mapjestät des Königs. 
Luitho I), 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Sayern, 
Begent. 
Wir haben nach Vernehmung des Staatsrates mit Beirat und Zustimmung der 
Kammer der Reichsräte und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
Art. 1. 
Der Bedarf für Erbauung einer eingleisigen Hauptbahn von Mühldorf nach Frei- 
lassing wird auf 11322 700 & — elf Millionen dreihundertzweinnd- 
zwanzigtausend siebenhundert Mark — festgesetzt. 
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