196
Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch in Huld und Gnade gewogen.
München, den 20. Mai 1906.
Luitpold,
Prinz von SZayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Graf v. Feilitzsch. v. Miltner. Dr. v. Wehuer. v. Frauendorfer. v. Pfaff. Frchr. v. Horn.
· Staatsrat v. Bever. -
An
1) die Kammer der Reichsräte,
2) die Kammer der Abgeordneten.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrat Schreiber.
Nr. 4504 VI.
Bekanntmachung, die Eisenbahn-Bau-- und Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen
Bayerns betreffend.
##Staatsministerium für Verkehrsangelegeuheiten.
Auf die am 21. Mai 1906 zur Eröffnung gelangende Bahnlinie Miltenberg-Stadtprozelten
finden die in der Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und
Nebeneisenbahnen Bayerns (Bekanntmachung vom 13. April 1905 — Gesetz= und Verordnungsblatt
1905 S. 251 —) enthaltenen Bestimmungen für Nebenbahnen Anwendung.
München, den 18. Mai 1906.
v. Frauendorfer.
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme einer fremden Dekoration.
Im Namen Beiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold,
des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unterm 14. Mai 1906 allergnädigst
bewogen gefunden, dem K. Oberzeremonienmeister
Maximilian Grafen von
Moy, die Bewilligung zur Annahme und
zum Tragen des ihm von Seiner Durchlaucht
dem Fürsten zur Lippe verliehenen Ehrenkreuzes
I. Klasse des Fürstlich Lippischen
Haus-Ordens zu erteilen.