Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Genecralkommando des II. Armeekorps. 
Nr. 8864. 
Würzburg, den 14 Juli 1906. 
Rentenfeststellung. 
Der Halbinvalide — ehemalige Ulan — August André ist auf Grund 
von Dienstbeschädigung zeitig 20% erwerbsunfähig. Die hienach zuständige 
Rente — 2%100 der Vollrente für Gemeine von 540 — wird auf 108 4 
jährlich oder 9 ¾ monatlich vom 1. Juli 1906 ab bis längstens Ende 
September 1907 festgestellt. 
Ausserdem wird der Anstellungsschein für den Unterbeamtendienst 
bewilligt. 
Die bisherige Inralidenpension von monatlich 6 AK kommt mit Ende 
Juni 1906 in Wegfall. 
Der Kkommandierende General 
V. St. 
1. Friedeus-Renten-Empfänger. 
Beglaubigte Abschrift hieron 
ist zu senden 2. Aufenthaltsort Stambach. Bezirksamt Zweibrücken. 
an 3. Zahlende Kasse: Rentamt Zweibrücken. 
die Königliche General-Jlilitär-- 
kasse 
zu 8. Bemerkungen: Entlassen 30. 6. 05. 
Nonfeststellung anf Grund des § 45 Nr. 1 Ges./06. 
Letzte Entscheilung: Anerkennungsverfügung des 
Alilit. Generalkommandes II. A. K. vom 27. 6. 05, 
—. Nr. 7676. 
München.
	        
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