Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Gesch  und  Verorduuugs·  Bluf

für  das

Königreich  Bayern.

Nr.  7.

München,  den  14.  Februar  1906.

 

 

 

Inhalt:

Bekanntmachung  vom  9.  Februar  1906,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Jnhaber  betreffend.  —
Bekanntmachung  vom  12.  Februar  1906,  Festsetzung  der  für  die  Naturalverpflegung  marschierender
Truppen  zu  vergütenden  Beträge  für  das  Jahr  1906  betreffend.  —  Ordens-Verleihungen.  —  Königlich
Allerhöchste  Genehmigung  zur  Annahme  fremder  Dekorationen.

 

 

 

 

Nr.  2832.

Bekanntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.
fl.  Staatsministerium  des  Innern.

Der  Bayerischen  Hypotheken=  und  Wechselbank  in  München  wurde  die  Genehmigung
erteilt,  nachstehende,  zu  3  ½2%  verzinsliche,  teils  verlosbare,  teils  unverlosbare  Hypothekenpfandbriefe
  auf  den  Inhaber,  nämlich:

a)  312%  ige  verlosbare  Hypothekenpfandbriefe:

1000  Stück  Lit.  K  à  2000  M  Nr.  209001—  210  000  =  2000000  ,
3000  „  Laà  1000  Æ  352  001  -365  000  —  3000000  s,

4000  Stück  Summe  5000000  JcK,

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