glt
eseh und Verordnungs
für das
Königreich Bayern.
M 18.
München, den 31. März 1900.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 23. März 1900, die Postordnung für das Deutsche Reich vom 20. März 1900 betreffend. —
Bekanntmachung vom 26. März 1900, die Ausdehnung des Geltungsbereiches der Ortstaxe auf Nachbar--postorte
im Grenzverkehr zwischen dem Reichspostgebiete und Bayern, sowie zwischen Bayern und Württemberg
betreffend.
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Nr. 2024 II.
Bekanntmachung, die Postordnung für das Deutsche Reich vom 20. März 1900 betreffend.
fl. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußbern.
Die auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen vom 28. Oktober 1871
vom Reichskanzler unter'n 20. ds. Mts. erlassene Postordnung für das Deutsche Reich
wird nachstehend unter dem Beifügen bekannt gegeben, daß dieselbe mit 1. April ds. Is.
an Stelle der Postordnung vom 11. Juni 1892 (Gesetz= und Verordnungsblatt 1892
S. 279 ff.) und der hiezu getroffenen Aenderungen tritt und für den Postverkehr zwischen
Bayern einerseits, dann dem Reichspostgebiete und Württemberg andererseits giltig ist.
München, den 23. März 1900.
Dr. Frhr. v. Crailsheim.
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