Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1906. (33)

Nr. 70. 843 
Der Maschinist ist in nichtpragmatischer Dienstesstellung mit den Bezügen der Gehalts- 
klasse V. des Gehaltsregulativs für die nichtpragmatischen Staatsbeamten und Staatsbe- 
diensteten im Ressort des ebengenannten Ministeriums anzustellen. 
Die Dienstesaufsicht über dieses Personal obliegt dem geschäftsführenden Gewerbe- 
aufsichtsbeamten (8 3). 
München, den 23. November 1906. 
Luitpold, 
Prinz von Sayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Krhr. u. Podewils. 
Auf Aller höchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
v. Gietl. 
  
Nr. 23661. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Hypotheken-Pfandbriefen der Bayerischen Hypotheken= und 
Wechselbank betreffend. 
Kl Staatsministerium des Innern. 
Der Bayerischen Hypotheken= und Wechselbank in München wurde die Genehmigung 
erteilt, von den 10 167 600 Mark 40% igen verlosbaren Hypotheken-Pfandbriefen, deren 
Ausgabe mit Ministerial-Entschließung vom 1. November 1906 genehmigt worden ist, 
einen Betrag von 6 Millionen Mark nämlich: 
Stück Lit. E à 2000 Nr. 130994 bis 132000 = 20140000 , 
3101 „ „ F, 1000 „ „ 285900 , 289000 —= 3 101 000 „ 
9418 „ „ 6, 500 „ 88322 „ 89269 = 474000 „ 
1371 „,„ H,„ 200 „ „ 265630 „ 267000 = 274200 „ 
1368 „ „ J, 100 „ 157633 „ 159000 = 136800 „ 
  
  
7795 Stück Summe 6000 000 Z, 
als auf 10 Jahre nicht rückzahlbar zu gestalten. 
München, den 21. November 1906. 
Dr. Graf v. Feilitzsch.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.