Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

Nr.  57.  683

9/10366.
Vos.

Bekanntmachung,  die  Einführung  der  Eisenbahn-Verkehrsordnung  in  Bayern  betreffend.
fl.  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten.

In  Abänderung  der  Vorschrift  unter  Nr.  VII  Abs.  (2)  der  Anlage  B  zur  Eisenbahn=Verkehrsordnung
  (Gesetz=  und  Verordnungsblatt  1899  S.  1075)  wird  verfügt,  daß  gebrauchte
eisen=  oder  manganhaltige  Gasreinigungsmasse,  die  nach  Angabe  im  Frachtbriefe  vollkommen
orxydiert  (regeneriert)  ist,  bis  auf  weiteres  auch  in  bedeckten  Wagen  oder  in  offenen  Wagen
unter  gewöhnlichen  Wagendecken  befördert  werden  darf.

München,  den  26.  September  1907.

v.  Frauendorfer.

 

Nr.  20960.
Bekanntmachung,  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  betreffend.

K.  Staatsministerium  des  Innern.

Der  Bayerischen  Hypotheken=  und  Wechselbank  in  München  wurde  die  Genehmigung
erteilt,  nachstehende,  zu  4  %  verzinsliche  und  verlosbare  Hypothekpfandbriefe  auf  den
Inhaber,  nämlich

 

 

3000  Stücke  Lit.  E  à  2000  KF  Nr.  135001—138  000  =  6000000  ,
6000  „  „  F  à  1000  Nr.  294001—300  000  =  6000000  ,
4000  „  „  6  àd  500  +  Nr.  95001—  99000  =  2000000  Kx,
7000  „  „  H  à  200  Nr.  272001—279000  =  1400  000  “,
6000  „  „  J  à  100  M  Nr.  164001—170  000  =  600000  ,
26000  Stücke  Summe  16000000  4+

in  den  Verkehr  zu  bringen.
München,  den  27.  September  1907.
v.  Brettreich.