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20) § 6 Buchstabe h) erhält folgende Fassung:
h) Der Werkstätteinspektion Nürnberg 12
1. Die Beschaffung und die Abgabe der Betriebs= und Werkstättematerialien nach
Maßgabe des Materialverzeichnisses I für das rechtsrheinische Bayern.
2. Die Abgabe von Ersatzstücken für Eisenbahnwagen des rechtsrheinischen Bayerns
an fremde Diensitstellen.
21) § 6 Buchstabe i) erhält folgende Fassung:
i) Der Werkstätteinspektion Regensburg I:
Die Beschaffung und die Abgabe der Ersatzteile für die Luftbremsen an die sämtlichen
Betriebswerkstätten des rechtsrheinischen Bayerns.
22) In § 6 ist als Buchstabe l)—) einzusetzen:
1) Der Bauinspektion Ludwigshafen a. Rh.:
1. Die Unterhaltung des Frankenthaler-Kanals.
2. Die Leitung und Überwachung des Betriebs und Verkehrs auf dem Frankenthaler Kanal.
3. Die Verwaltung der Sammelstelle für Baugeräte und Bauwerkzeuge für das linksrheinische
Bayern.
m) Der Bauinspektion Kaiserslautern I1
1. Die Verwaltung der gepachteten Steinbrüche in Rammelsbach.
2. Die Wahrnehmung derjenigen Geschäfte, die der Staatseisenbahnverwaltung als
Betriebsunternehmerin nach Gesetz und Statut hinsichtlich der Betriebskrankenkasse für den
Steinbruchbetrieb der K. B. Staatseisenbahnverwaltung in der Pfalz obliegen.
n) Der Maschineninspektion Ludwigshafen a. Rh.:
Die Besorgung der Geschäfte einer Werkstätteinspektion bei der Hauptwerkstätte Ludwigshafen
a. Nh.
0) Der Maschineninspektion Kaiserslautern:
Die Besorgung der Geschäfte einer Werkstätteinspektion bei der Hauptwerkstätte
Kaiserslautern.
p) Der Werkstätteinspektion Ludwigshafen a. Rh.:
Für das linksrheinische Bayern:
1. Die Beschaffung und Abgabe der Betriebs= und Werkstättematerialien nach Maßgabe
des Materialverzeichnisses I, dann der elektrischen Apparate und Apparatenteile.
2. Die Beschaffung und Abgabe der Ersatzteile für die Luftbremsen.
3. Die Abrechnung auf die Verträge über Lieferung von Brennmaterialien.