Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

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Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur
Annahme  einer  fremden  Dekoration.

—.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  fönigs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unterm  6.  März  1908  allergnädigst
  bewogen  gefunden,  dem  K.  Kämmerer,
Rittmeister  a.  D.  Maximilian  Grafen  von
Drechsel  die  Bewilligung  zur  Annahme
und  zum  Tragen  des  ihm  von  Seiner  Königlichen
  Hoheit  dem  Großherzoge  von  Oldenburg
  verliehenen  Ehrenkomturkreuzes  des  Großherzoglich

  Oldenburgischen  Haus=  und  Verdienstordens
  des  Herzogs  Peter  Friedrich
Ludwig  zu  erteilen.

Auszug  aus  der  Adels-  Matritel
des  Königreiches.

Der  Adels-Matrikel  wurde  einverleibt:

am  7.  März  1908  der  Präsident  der
K.  Eisenbahndirektion  Regensburg  Heinrich
Ritter  von  Endres  für  seine  Person  als
Ritter  des  Verdienstordens  der  Bayerischen
Krone  bei  der  Ritter-Klasse  Lit.  E,  Fol.  24,
Akt  Nr.  5850.