Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Nr.  17.  181

hinzu  und  bringt  sie  zunächst  auf  dem  Wasserbad,  alsdann  bei  etwa  120°  C  zur
Trockne.  Die  so  erhaltene  lockere  Asche  wird  mit  einem  erkalteten  Gemische
von  5  cem  Methylalkcohol  und  0,  ccm  konzentrierter  Schwefelsäure  sorgfältig
zerrieben  und  unter  Benutzung  weiterer  5  cem  Methylalkohol  in  einen  Erlenmeyerkolben
  von  100  ccm  Inhalt  gebracht.  Man  lässt  den  verschlossenen  Kolben
unter  mehrmaligem  Umschütteln  ½  Stunde  lang  stehen:  alsdann  wird  der  Methylalkohol
  aus  einem  Wasserbade  von  80  bis  85°%  vollstündig  abdestilliert.  Das
Destillat  wird  in  ein  Gläschen  von  40  cem  Inhalt  und  etwa  6  cm  Höhe  gebracht,
  welches  mit  einem  zweimal  durchbohrten  Stopien  verschlossen  wird,  durch
den  2  Glasröhren  in  das  Innere  führen.  Die  eine  Röhre  reicht  bis  auf  den  Boden
des  (iläschens,  die  andere  nur  bis  in  den  Hals.  Das  verjüngte  äussere  Ende  der
letzteren  Röhre  wird  mit  einer  durchlochten  Platinspitze,  die  aus  Platinblech  hergestellt
  werden  kann,  verschen.  Durch  die  Flüssigkeit  wird  hierauf  ein  getrockneter
  Wasserstoffstrom  derart  geleitet,  dass  die  angezündete  Flamme  2  bis  3  cm
lang  ist.  Ist  die  bei  zerstreutem  Tageslichte  zu  beobachtende  Flamme  grün  gefärbt,
  so  ist  Borsäure  im  Fleische  enthalten.

Fleisch,  in  welchem  Borsäure  nach  diesen  Vorschriften  nachgewiesen  ist,  ist
im  Sinne  der  Ausführungsbestimmungen  D  §5  Jr.  3  als  mit  Borsäure  oder  deren
Salzen  behandelt  zu  betrachten.

2.  Nachweis  von  Formaldehyd  und  solchen  Stoffen,  welche  bei  ihrer
Verwendung  Formaldehyd  abgeben.

30  g  der  zerkleinerten  Fleischmasse  werden  in  200  cem  Wasser  gleichmässig
verteilt  und  nach  halbstündigem  Stehen  in  einem  Kolben  von  etwa  500  cem
Inhalt  mit  10  ccm  einer  25  prozentigen  Phosphorsäure  versetzt.  Von  dem  bis
zum  Sieden  erhitzten  Gemenge  werden  unter  Einleiten  eines  Wasserdampfstroms
50  ccm  abdestilliert.  Das  Destillat  wird  filtriert.  Bei  nicht  geräuchertem
Fleische  verden  5  cem  des  Destillats  mit  2  cem  frischer  Milch  und  7  ccm
Salzsäure  vom  spezifischen  Gewicht  1  welche  auf  100  ccm  0,  Cccm  einer
prozentigen  Eisenchloridlösung  enthält,  in  einem  geräumigen  Probiergläschen
gemischt  und  etwa  ½  Minute  lang  in  schwachem  Sieden  erhalten.  Durch  Vorversuche
  ist  festzustellen,  einerseits,  dass  die  Milch  frei  von  Formaldehyd  ist,
anderseits,  dass  sie  auf  Zusatz  von  Formaldehyd  die  Reaktion  gibt.  Bei  geräucherten
  Fleischwaren  ist  ein  Teil  des  Destillats  mit  der  4  fachen  Menge
Wasser  zu  verdünnen  und  5  cem  der  Verdünnung  in  derselben  Weise  zu  behandeln.
Die  Gegenwart  von  Formaldehvyd  bewirkt  Violettfürbung.  Tritt  letztere  nicht  ein,