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§ 1.
Der Nachweis der Befähigung zur Übernahme der Stelle eines Direktors oder eines
Seminarlehrers (Seminarschullehrers) an einer K. Lehrerbildungsanstalt oder an einem
K. Schullehrerseminare, dann der Stelle eines Hauptlehrers an einer K. Präparandenschule
ist in der Regel durch das Zeugnis über erfolgreiche Ablegung entweder einer Prüfung für
das Lehramt an humanistischen oder technischen Unterrichtsanstalten oder der Prüfung für
das Lehramt an den Lehrer= und Lehrerinnenbildungsanstalten zu erbringen.
Was vorstehend für die K. Lehrerbildungsanstalten bestimmt ist, gilt in der Regel
auch für die Ubernahme der Stelle eines Direktors, eines Oberlehrers oder einer Oberlehrerin
an einer K. Lehrerinnenbildungsanstalt.
Geistliche können die Stelle eines ersten Seminarlehrers und Präfekten oder eines
Religionslehrers an den K. Lehrerbildungsanstalten ohne solchen besonderen Prüfungsnachweis
erlangen.
2.
Durch die Prüfung für das Lehramt an den Lehrer= und Lehrerinnenbildungsanstalten
ist festzustellen, ob der Kandidat oder die Kandidatin sich in einer Gruppe von Lehrgegenständen
die erforderliche Lehrbefähigung für den Unterricht an den Lehrer= und Lehrerinnenbildungsanstalten
erworben hat.
§ 3.
Die Prüfung erstreckt sich vorerst auf vier Gruppen von Lehrgegenständen und zwar
umfaßt
die erste Gruppe (Realprüfung):
Deutsche Sprache, Geschichte und Erdkunde,
die zweite Gruppe (mathematische und naturwissenschaftliche Prüfung): entweder
a) Mathematik mit Physik und Chemie oder
b) Mathematik und beschreibende Naturwissenschaften oder
c) Chemie mit Mineralogie, Botanik, Zoologie und Anthropologie sowie Erdkunde,
die dritte Gruppe (pädagogische Prüfung):
Erziehungs= und Unterrichtslehre in Verbindung mit zwei Lehrgegenständen
der ersten oder zweiten Gruppe,
die vierte Gruppe (Musikprüfung):
Musik in Verbindung mit einem Lehrgegenstande der vorgehenden Gruppen.
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Zur Prüfung in einer dieser vier Gruppen werden nur Kandidaten und Kandidatinnen
für das Lehramt an den Lehrer- und Lehrerinnenbildungsanstalten und zwar in der Regel