Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Nr.  37.

 

 

331

 

Gegenstände

Größtes  Kleinstes
Maß  in.  Millimeter.

 

Breite  .
Tiefe  bei  völlig  eingedrückten  Puffern
Höhe  über  Schienenoberkante

2  Für  bestehendes  Material  wird  kein  Maß  fengesegt.

8  14.

1Vorsprung  der  Puffer  über  den  Zughaken,  von  der
Angriffsfläche  des  nicht  angezogenen  Hakens  bis  zur  Stirn  der  nicht
eingedrückten  Puffer,  gleichlaufend  mit  der  Wagenachse  gemessen

2  Zulässiges  Maß  für  das  vor  1887  gebaute  Material:

Personenwagen
Güterwagen.

§  15.

1Länge  der  Kuppelungen,  von  der  Stirnseite  der  nicht
eingedrückten  Puffer  bis  zur  Innenseite  des  Einhängbügels,  bei
ganz  ausgeschraubter  und  gestreckter  Kuppelung  gemessen
2  Für  das  vor  1887  gebaute  Material  werden  keine  Maße
festgesetzt.
§  16.

Kleiner  Durchmesser  des  Querschnitts  der  Kuppelungsbügel
  am  Berührungspunkte  mit  dem  Zughaken

*  17.

Sicherheitskuppelungen.  Die  Eisenbahnfahrzeuge  sollen
sich  in  doppelter  Weise  so  miteinander  verbinden  lassen,  daß  die
Sicherheitskuppelung  in  Wirksamkeit  tritt,  wenn  die  Hauptkuppelung
bricht.  Wagen  mit  zentraler  Sicherheitskuppelung  sollen  die  doppelte
Verbindung  auch  mit  Fahrzengen,  die  mit  Notketten  versehen  sind,
gestatten.

 

 

—  4040
3o%0o0
1800
400  300

(430)  —
(450)  223)

3

550  450
35  25