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(Nr. 6011.) Bestaͤtigungs-Urkunde eines Nachtrages zu den Statuten der Bergisch-Maͤrkischen
Eisenbahngesellschaft, betreffend die Anlage einer Eisenbahn von Rittershausen
nach Lennep und Remscheid, sowie einer Eisenbahn von Stprum
nach Ruhrort, und die Erhshung des Stamm-Aktienkapitals der Gesellschaft
um 7 Millionen Thaler. Vom 9. Januar 1865.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.
Nachdem von Seiten der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft beschlossen
worden ist, ihr Umernehmen auf den Bau und Betrieb einer Eisenbahn
von Rittershausen nach Lennep und Remscheid, sowie einer Eisenbahn von
Styrum nach Ruhrort auszudehnen, zu diesem Behuf, sowie zur Ausführung
mehrerer anderen ihr bereits konzessionirten Eisenbahn-Unterneh ihr bisheriges
Stamm-Aktienkapital Littr. A. von 13 Millionen Thalern auf
20 Millionen Thaler zu erhöhen und demgemäß ihren Statuten den anliegenden
Nachtrag einzuverbleiben, wollen Wir zu diesen Beschlüssen unter Bestätiung
des Nachtrages Unsere landesherrliche Genehmigung bierdurch ertheilen.
* eich bestimmen Wir, daß die in dem Gesetze über die Eisenbahn-Unternehmungen
vom 3. November 1838. ergangenen allgemeinen Vorschriften,
namentlich diejenigen über die Expropriation, auf die beiden oben namentlich
aufgeführten neuen Eisenbahn-Unternehmungen Amwendung finden sollen.
Die gegenwärtige Besttigung und Genehmigung ist nebst dem Statmen-Nachtrage
durch die Gesetz-Sammlung bekannt zu machen. #
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Kniglichen Instegel.
Gegeben Berlin, den 9. Januar 1865.
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Itzenplitz. Gr. zur Lippe.
Nachtrag
zu den
Statuten der Bergisch-Märkischen Eisenbahngesellschaft.
g. 1.
Das Unternehmen der Bergisch-Maͤrkischen Eisenbahngesellschaft wird
fuͤr Rechnung des Stamm-Aktienkapitals Lilt. A. auf den Bau und Betrieb
einer Eisenbahn von Barmen-Rittershausen nach Lennep und Remscheid, sowie
von