gult
esetz und Verordnungs
für das
Königreich Bayern.
Nr. 3.
München, den 17. Januar 1908.
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Inhalt:
Bekanntmachung vom 8. Januar 1908, den Vollzug des Reichsmünzgesetzes betreffend. — Bekanntmachung
vom 12. Januar 1908, die Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen
Bayerns betreffend. — Hofdienst-Nachricht. — Königlich Allerhöchste Genehmigung der Wahl eines Hofsekretärs
Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Arnulf von Bayern. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme fremder Dekorationen. — Auszug aus der Adels-Matrikel des Königreiches.
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Nr. 28573.
Bekanntmachung, den Vollzug des Reichsmünzgesetzes betreffend.
Kl. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Außbern, . Staatsministerium
der Justiz, K. Staatsministerium des Innern, K. Staatsministerium des Innern für
Kirchen- und Schulangelegenheiten, K. Staatsministerium der Finanzen, Kl. Staatsministerium
für Verkehrsangelegenheiten, K. Kriegsministerium.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. November 1907 beschlossen, daß in
Abänderung des Beschlusses vom 7. November 1874 und in Anlehnung an den Beschluß
vom 8. Oktober 1877 als amtliche abgekürzte Schreibweise von „Mark“ wie bisher das
liegende lateinische „, jedoch ohne Hinzufügung eines Punktes, zu gelten hat.
Dies wird unter Bezugnahme auf die Entschließung des K. Staatsministeriums des
Innern vom 20. Dezember 1874 (M.-A.-Bl. S. 496) und die Bekanntmachung vom
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