Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

 

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esetz  und  Verordnungs

für  das

Königreich  Bayern.

Nr.  3.

München,  den  17.  Januar  1908.

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Inhalt:

Bekanntmachung  vom  8.  Januar  1908,  den  Vollzug  des  Reichsmünzgesetzes  betreffend.  —  Bekanntmachung
vom  12.  Januar  1908,  die  Eisenbahn-Bau=  und  Betriebsordnung  für  die  Haupt=  und  Nebeneisenbahnen
Bayerns  betreffend.  —  Hofdienst-Nachricht.  —  Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  der  Wahl  eines  Hofsekretärs
Ihrer  Königlichen  Hoheit  der  Prinzessin  Arnulf  von  Bayern.  —  Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur
Annahme  fremder  Dekorationen.  —  Auszug  aus  der  Adels-Matrikel  des  Königreiches.

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Nr.  28573.
Bekanntmachung,  den  Vollzug  des  Reichsmünzgesetzes  betreffend.

Kl.  Staatsministerium  des  Königlichen  Hauses  und  des  Außbern,  .  Staatsministerium

der  Justiz,  K.  Staatsministerium  des  Innern,  K.  Staatsministerium  des  Innern  für

Kirchen-  und  Schulangelegenheiten,  K.  Staatsministerium  der  Finanzen,  Kl.  Staatsministerium
  für  Verkehrsangelegenheiten,  K.  Kriegsministerium.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  21.  November  1907  beschlossen,  daß  in
Abänderung  des  Beschlusses  vom  7.  November  1874  und  in  Anlehnung  an  den  Beschluß
vom  8.  Oktober  1877  als  amtliche  abgekürzte  Schreibweise  von  „Mark“  wie  bisher  das
liegende  lateinische  „,  jedoch  ohne  Hinzufügung  eines  Punktes,  zu  gelten  hat.

Dies  wird  unter  Bezugnahme  auf  die  Entschließung  des  K.  Staatsministeriums  des
Innern  vom  20.  Dezember  1874  (M.-A.-Bl.  S.  496)  und  die  Bekanntmachung  vom

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