Nr. 5. 113
() Die Überkiste muß die Aufschrift tragen: „Sprengkapseln. Ib. Nicht stürzen“.
Sie ist mit einem Plombenverschluß oder mit einem auf zwei Schraubenköpfen
des Deckels angebrachten Siegel (Abdruck oder Marke) oder mit einem über
Deckel und Wände geklebten, die Schutzmarke enthaltenden Zeichen zu versehen.
(6) Jede Kiste darf an Sprengsatz nicht mehr als 20 kg enthalten; Kisten, deren
Gewicht 25 kg übersteigt, müssen mit Handhaben oder Leisten versehen sein.
b) Minenzündungen:
(1) Elektrische Zündungen mit kurzen Drähten oder festem Kopfe sind zu höchstens
100 Stück aufrechtstehend in starke Blechbehälter oder in starke Pappschachteln zu
verpacken. Im übrigen gelten die Vorschriften unter a Abs. (1) und (9).
(6) Elektrische Zündungen an langen Guttaperchadrähten oder bändern oder an einem
Schafte aus getränkter Pappe sind zu höchstens 100 Stück in Pakete zu vereinigen.
In einem Pakete dürfen höchstens 10 Stück zusammengebunden sein. Die
Zündungen müssen abwechselnd an das eine oder das andere Ende des Pakets
gelegt sein. Je höchstens 10 Pakete sind in starkes Papier einzuwickeln, zu ver-
schnüren und in eine starke Holz= oder Blechkiste zu verpacken, in der sie mittels
Heu, Stroh oder ähnlichen Stoffen — alles völlig trocken — gegen Verschiebung
gesichert sein müssen.
(6) Elektrische Zündungen an Holzstäben sind zu höchstens 100 Stück in hölzerne
Kisten von mindestens 12 mm Deckel--, Boden= und Seitenwandstärke und min-
destens 20 mm Stirnwandstärke zu verpacken. Die Kisten müssen mindestens
80 mm länger sein als die Zünder. An jeder Stirnwand muß die Hälfte der
Zünder mit Drähten sicher befestigt sein, so daß kein Zünder den anderen oder
die Wandungen berühren kann und jedes Schlottern verhindert ist. Höchstens 10
solcher Kisten sind in eine hölzerne Uberkiste zu verpacken.
(() Friktionszünder sind zu je höchstens 50 Stück in ein Bündel zu vereinigen; ihr
Reiberdrahtende muß mit einer über die Reiberdrahtöse greifenden Papierver=
klebung versehen sein. Die Bündel sind am Zünderkopfende in Holzwolle und
dann in Papier einzuschlagen; ihre umgebogenen Reiberdrahtenden sind zuerst in
eine aufgebundene, ungefüllte und dann in eine zweite mit Holzwolle gefüllte Papier--
kappe zu legen. Hierbei muß darauf gesehen werden, daß die Holzwolle nicht in
unmittelbare Berührung mit den Reiberdrähten kommen kann, damit der Reiber-
draht beim Herausnehmen der Zünder oder beim Abnehmen der Papierkappe nicht
hängen bleiben oder herausgerissen werden kann. Höchstens 20 Bündel sind in
eine Kiste aus mindestens 22 mm starken gezinkten Brettern von der Länge der
Zünder zu verpacken und mit Papier oder Holzwolle — beides völlig trocken —
gegen Verschiebung zu sichern.
(6) Zünder mit Sicherheitszündschnüren (le Ziffer 1c) sind zu höchstens 100 Stück
in eine Holzkiste aus mindestens 12 mm starken Brettern zu verpacken, jeder
Zünder für sich zusammengerollt und höchstens 10 Zünder zu einem in starkes
Papier eingeschlagenen und verschnürten Paket vereinigt. Die Pakete müssen
unter sich und von den Kistenwandungen mindestens 20 mm abstehen und durch