Nr 6. 147
Gesetzung der Dißiplinargerichte für nichtrichterliche Heamte.
Im NAamen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, unterm 25. Januar 1909 mit sofortiger Wirk-
samkeit bei dem Disziplinarhof und bei den Disziplinarkammern für nichtrichterliche Beamte
die nachbezeichneten Beamten zu Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern auf die Dauer
des von ihnen bekleideten Hauptamts zu ernennen:
I. bei dem Disziplinarhofe für nichtrichterliche Beamte
1. aus dem Geschäftskreise des Staatsministeriums des Königlichen Hauses und
des Außern
a) zu Mitgliedern
den Ministerialrat im Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Außern
Anton Freiherrn von Hirschberg in München,
den Regierungs= und Gewerberat Ludwig Hertel in München,
den Oberbergrat Franz Mayer in München,
b) zu stellvertretenden Mitgliedern
den Gewerberat Dr. Friedrich Fikentscher in Augsburg,
den Berginspektor, Oberbergrat Peter Spary in München,
den Geheimen Sekretär im Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Außern
Johann Kraft in München,
den Kanzlei= und Registratur-Assistenten im Staatsministerium des Königlichen Hauses
und des Außern Alfred Bischoff in München;
2. aus dem Geschäftskreise des Staatsministeriums der Justiz
a) zu Mitgliedern
den Direktor am Landgerichte München I Hermann Kühlmann,
den Amtsgerichtsdirektor am Amtsgerichte München I Alfred Dürbig,
den I. Staatsanwalt bei dem Landgerichte München I Otto Ziegler,
den Direktor bei dem Zellengefängnisse Nürnberg, Regierungsrat Julius Michal,
den Obersekretär am Obersten Landesgerichte, Kanzleirat Nikomedes Rid,
den Kanzleiexpeditor am Obersten Landesgerichte Karl Klein,
b) zu stellvertretenden Mitgliedern
den Direktor am Landgerichte München II Klemens Arnold,
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