Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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sügungen der Eisenbahndirektionen und Amter und gegen die Bescheide der Eisenbahn— 
direktionen und Amter bei Unregelmäßigkeiten im Kassen= und Rechnungsdienst. 
24. Der Antrag auf Einleitung des Disziplinarverfahrens gegen Beamte der Gehalts- 
klassen 4 mit 13. 
25. Die Vollstreckung der rechtskräftigen Urteile der Disziplinargerichte gegen Beamte 
der Gehaltsklassen 4 mit 14. 
26. Die Bewilligung außerordentlicher Geldauszeichnungen im Betrage von mehr 
als 100 .¾ für die Abwendung von Gefahren und dergl. 
27. Die Verleihung von fortlaufenden Erziehungsbeiträgen und von Freiplätzen in 
Erziehungsanstalten an Töchter von Beamten der Gehaltsklassen 4 mit 14. 
28. Die Wahrnehmung der in § 2 Ziffer 2, 4 mit 23 festgesetzten Zuständigkeiten 
für das Personal des Ministeriums. 
29. Die Behandlung der allgemeinen Angelegenheiten des Staatsdienerunterstützungs- 
und Funktionärfonds. 
30. Die Verfügung über Einsparungen an Etatsmitteln und Krediten. 
31. Die Aufstellung der Rechnungsnachweisungen und des Jahresberichts. 
32. Die Genehmigung zur Veräußerung von Grundeigentum (bei Neubauten nach 
Durchführung der Arealausscheidung) und zur Uberlassung von Grundstücken im Erbbaurecht. 
33. Die Genehmigung zur Gewährung von Entschädigungen und zum Abschluß von 
Vergleichen, soferne der Betrag von 10 000 KKx überschritten wird; die Gewährung von 
Entschädigungen im Betrage bis zu 10 000 —, wenn kein Rechtsanspruch besteht (mit 
Ausnahme der Entschädigungen an Bauunternehmer). 
34. Die Gewährung von Ruhegehältern und ähnlichen Bezügen, wenn kein Rechts- 
anspruch besteht (mit Ausnahme der Gewährung von Ruhegehalt an widerrufliche etats- 
mäßige Beamte). 
35. Die Festsetzung der grundsätzlichen Bedingungen für die Gewährung von Darlehen 
an die Baugenossenschaften des Personals und die Gewährung der Darlehen; die Genehmigung 
der Übernahme von Leistungen für den Revisionsverband der Baugenossenschaften. 
36. Die Oberaufsicht über die Arbeiterpensionskasse der K. B. Verkehrsanstalten, 
über die Betriebskrankenkassen I und II und die Baukrankenkasse der Staatseisenbahn- 
verwaltung. 
37. Die Genehmigung der Vollzugsvorschriften für die Arbeiterpensionskasse der K. B. 
Verkehrsanstalten, die Betriebskrankenkassen I und II und die Bankrankenkasse der Staats- 
eisenbahnverwaltung, dann für die Unfallversicherung. 
38. Die Genehmigung zur Errichtung neuer Spezialarztstellen für den bahn= und 
kassenärztlichen Dienst.
	        
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