Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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8 6. 
Es werden ferner übertragen: 
a) Der Betriebs= und Bauinspektion Lindau: 
Die bautechnischen Angelegenheiten im Bereiche des Bodenseedienstes. 
b) Der Bauinspektion 1 Kaiserslautern: 
1. Die Verwaltung der gepachteten Steinbrüche in Rammelsbach. 
2. Die Wahrnehmung derjenigen Geschäfte, die der Staatseisenbahnverwaltung als 
Betriebsunternehmerin nach Gesetz und Statut hinsichtlich der Betriebskrankenkasse für den 
Steinbruchbetrieb der K. B. Staatseisenbahnverwaltung in der Pfalz obliegen. 
c) Der Bauinspektion Ludwigshafen a. Nh.: 
1. Die Unterhaltung des Frankenthaler-Kanals. 
2. Die Leitung und ÜUberwachung des Betriebs und Verkehrs auf dem Franken- 
thaler-Kanal. 
Weiter für das linksrheinische Bayern: 
3. Die Verwaltung des Sammellagers an Oberbaumaterialien für die Bauinspektionen. 
4. Die Verwaltung der Sammelstelle für Baugeräte und Bauwerkzeuge. 
d) Der Bauinspektion I München: 
1. Die Verwaltung des Sammellagers an Oberbaumaterialien für die Bauinspektionen 
im Bereiche der Eisenbahndirektionen Augsburg und München und die Bauinspektionen 
Landshut und Passau. 
2. Die Verwaltung der Sammelstelle für Baugeräte und Bauwerkzeuge für das 
rechtsrheinische Bayern. 
e) Der Bauinspektion II München: 
Die bantechnischen Angelegenheiten im Bereiche des Ammerseedienstes. 
1) Der Bauinspektion I Nürnberg: 
Die Beschaffung und die Abgabe elektrischer Geräte und Geräteteile für das rechts- 
rheinische Bayern. 
8) Der Bauinspektion II Nürnberg: 
Die Verwaltung des Sammellagers an Oberbaumaterialien für die Bauinspektionen 
im Bereiche der Eisenbahndirektionen Nürnberg, Würzburg und Regensburg mit Ausnahme 
der Bauinspektionen Landshut und Passan.
	        
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