Verhalten bei
regelrechter
und regelwid-
riger Geburt
und Wieder-
holung der in-
neren Unter-
suchung.
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§ 78.
Ist der Stempel zu einer von mehreren Ausfertigungen des Ladescheins oder zu einer
Abschrift des Ladescheins verwendet, so soll zu den übrigen Ausfertigungen oder zur Ur-
schrift ein vom Stempelpflichtigen mit seinem Namen zu versehender Vermerk über die er-
folgte Stempelverwendung gebracht werden.
München, den 2. April 1909.
v. Pfaff.
Nr. 9982.
Bekanntmachung über die Dienstanweisung für Hebammen.
K. Staatsministerium des Innern.
Die §§ 14 und 15 der Dienstanweisung für Hebammen — (. die Ministerial-
Bekanntmachung vom 9. Juni 1899, Gesetz= und Verordnungsblatt S. 416 ff. — erhalten
folgende Fassung:
§ 14 und §15. Auf Grund der geburtshilflichen Untersuchung muß sich die Hebamme
darüber vergewissern, ob es sich um eine regelrechte oder regelwidrige Geburt handelt.
Bei einer regelrechten Geburt wartet die Hebamme ruhig ab und überwacht Kreissende
und Frucht sorgfältig, ob sich nicht noch im weiteren Verlauf Regelwidrigkeiten einstellen.
Die innere Untersuchung darf die Hebamme wegen Gefahr der Übertragung des
Kindbettfiebers nur ausnahmsweise nach dem Blasensprunge dann wiederholen, wenn
der weitere Verlauf der Geburt den Eintritt von Regelwidrigkeiten besorgen läßt, so beispiels-
weise wenn der tiefstehende Kopf trotz kräftiger Wehen nicht binnen 3 Stunden zum Ein-
schneiden kommt.
Handelt es sich um eine regelwidrige Geburt oder ist die Hebamme auch bei der
zweiten inneren Untersuchung über die Sachlage in Zweifel geblieben, so muß sie sofort
die Hinzuziehung eines approbierten Arztes veranlassen — siehe § 26.
München, den 5. April 1909.
v. Arrttreich.
yaefdieng-nahrichten.
unterm 29. März 1909 den K. Kommer-
junker, Hauptmann und Batteriechef im
Im Namen Seiner Majestät des Ränigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
4. Feld-Artillerie-Regiment Theodor Freiherrn
von Köppelle, den Fideikommißbesitzer Franz
Grafen von Walderdorff und den Haupt-
mann und Kompagniechef im 2. Infanterie-