Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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Nr. 10012. 
Bekanntmachung, die Ausstellung von Leichenpässen betreffend. 
Kl Staatsministerium des Junern. 
In der in Nr. 3 des Reichs-Gesetzblattes von 1909 veröffentlichten, am 1. April 1909 
in Kraft getretenen neuen Eisenbahn-Verkehrsordnung ist für die Beförderung von Leichen 
ein von dem bisherigen Muster abweichendes Paßformular vorgesehen. 
Im Verkehr mit der Schweiz und Osterreich-Ungarn findet dieses neue Formular vor- 
erst keine Anwendung. Hiefür sind vielmehr die bisher vorgeschriebenen Formulare, bezüglich 
welcher auf die Bekanntmachungen vom 24. Februar 1889 (G.V. Bl. Seite 189) und vom 
4. April 1890 (Min.A. Bl. Seite 110) verwiesen wird, weiter zu verwenden. 
München, den 8. April 1909. 
J. A. 
Staatsrat v. Krazeisen. 
  
  
Nr. 7/Bmo 2. 
Bekanntmachung, Anderung der Militär-Transport-Ordnung betreffend. 
fl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten und fl. Kriegsministerium. 
Die durch Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 19. März 1909 (R.G. Bl. 1909 
S. 321—328) verfügte Abänderung der Militär-Transport-Ordnung hat auch für die 
bayerischen Eisenbahnen zu gelten. 
München, den 9. April 1909. 
J. V. 
Frhr. v. orn. Staatsrat Dr. Frhr. v. Schachg. 
  
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Ordens-Verleihung. Großkreuz des Verdienstordens vom heiligen 
Michael zu verleihen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. Auszug aus der Adels-Matrikel des 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- fönigreiches. 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, Der Adels-Matrikel wurde einverleibt: 
haben Sich unterm 29. März 1909 aller- am 29. März 1909 der Rentier Friedrich 
gnädigst bewogen gefunden, dem K. Preu= von Schoen in München in erblicher Weise 
ßhischen Staatsminister und Minister der bei der Adels-Klasse Lit. S, Fol. 174, 
öffentlichen Arbeiten von Breitenbach das Akt. Nr. 8278. 
 
	        
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