Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr. 18. 343 
Vorbereitung der Nitrokörper: Vor der Untersuchung werden die Körper fein 
gepulvert und gesiebt oder anderweit gleichmäßig fein zerteilt und dann 24 Stunden lang 
im Vakuumexsikkator über Chlorkalzium getrocknet. 
Zu 1. Schmelzpunktbestimmungs). Kleine Proben sind in enge Röhrchen einzufüllen 
und unter Benutzung eines Normalthermometers zu schmelzen. 
Zu 2. a) Wasserlöslichkeit. 1 g# des Stoffes wird in einem mittels Glasstopfens 
verschlossenen Gefäße mit 100 com destilliertem Wasser von 15—200 C während 
½ Stunde wiederholt geschüttelt, alsdann wird der nichtgelöste Stoff auf einem 
gewogenen Filter gesammelt, getrocknet und gewogen. 
b) Verhalten gegenüber Lackmuspapier. Die nach a) erhaltene Lösung 
wird mit empfindlichem blauem Lackmuspapier geprüft. Hierbei ist das Papier 
zwecks Feststellung der Rotfärbung mit Wasser abzuwaschen. 
c) Neigung zur Bildung von gefährlichen Salzen. 
1. Die nach a) erhaltene Lösung wird bei gewöhnlicher Temperatur mit 
einem entfetteten, blanken Bleibleche 24 Stunden in Berührung gelassen. Nach 
Entfernung der Lösung durch Abspritzen mit Wasser (nötigenfalls auch nach 
sanftem Abreiben mit einem feuchten Wattebäuschchen) wird festgestellt, ob eine 
Einwirkung, insbesondere Salzbildung staktgefunden hat. 
2. O0,5g werden in einer Lösung von 1 g Natronhydrat in 10 cem Wasser 
5 Minnten lang geschüttelt. Das Filtrat wird mit Salzsäure übersättigt. Ein 
Niederschlag deutet auf Salzbildungsvermögen. 
Z. Die nach 2 erhaltene Lösung wird mit Essigsäure ganz schwach ange- 
säuert und dann mit Bleiessig versetzt. Ein etwa entstehender Niederschlag wird 
getrocknet und nach 1 zu 6 auf Empfindlichkeit geprüft. 
Zu 3. Lagerung der Nitrokörper bei 750. Wie unter 3 der Prüfungsvorschriften 
für Ammoniaksalpetersprengstoffe beschrieben. Falls eine wesentliche Anderung der 
Beschaffenheit oder des Gewichts der Nitrokörper festgestellt wird, ist nach I zu 6 
zu prüfen, ob auch die Empfindlichkeit gegen mechanische Einwirkungen geändert ist. 
Die Vergleichssprengstoffe zeigen keine Anderung. 
Zu 4. Verhalten bei Zündung. 
a) Zündversuch mit Schwarzpulverzündschnur. 
Wie unter 5 a) der Prüfungsvorschriften für Ammoniaksalpetersprengstoffe 
beschrieben. Pikrinsäure entzündet sich hierbei nicht. 
  
*) Die Prüfung ist unter Vorsichtsmaßregeln vorzunehmen. 
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