Nr. 18. 343
Vorbereitung der Nitrokörper: Vor der Untersuchung werden die Körper fein
gepulvert und gesiebt oder anderweit gleichmäßig fein zerteilt und dann 24 Stunden lang
im Vakuumexsikkator über Chlorkalzium getrocknet.
Zu 1. Schmelzpunktbestimmungs). Kleine Proben sind in enge Röhrchen einzufüllen
und unter Benutzung eines Normalthermometers zu schmelzen.
Zu 2. a) Wasserlöslichkeit. 1 g# des Stoffes wird in einem mittels Glasstopfens
verschlossenen Gefäße mit 100 com destilliertem Wasser von 15—200 C während
½ Stunde wiederholt geschüttelt, alsdann wird der nichtgelöste Stoff auf einem
gewogenen Filter gesammelt, getrocknet und gewogen.
b) Verhalten gegenüber Lackmuspapier. Die nach a) erhaltene Lösung
wird mit empfindlichem blauem Lackmuspapier geprüft. Hierbei ist das Papier
zwecks Feststellung der Rotfärbung mit Wasser abzuwaschen.
c) Neigung zur Bildung von gefährlichen Salzen.
1. Die nach a) erhaltene Lösung wird bei gewöhnlicher Temperatur mit
einem entfetteten, blanken Bleibleche 24 Stunden in Berührung gelassen. Nach
Entfernung der Lösung durch Abspritzen mit Wasser (nötigenfalls auch nach
sanftem Abreiben mit einem feuchten Wattebäuschchen) wird festgestellt, ob eine
Einwirkung, insbesondere Salzbildung staktgefunden hat.
2. O0,5g werden in einer Lösung von 1 g Natronhydrat in 10 cem Wasser
5 Minnten lang geschüttelt. Das Filtrat wird mit Salzsäure übersättigt. Ein
Niederschlag deutet auf Salzbildungsvermögen.
Z. Die nach 2 erhaltene Lösung wird mit Essigsäure ganz schwach ange-
säuert und dann mit Bleiessig versetzt. Ein etwa entstehender Niederschlag wird
getrocknet und nach 1 zu 6 auf Empfindlichkeit geprüft.
Zu 3. Lagerung der Nitrokörper bei 750. Wie unter 3 der Prüfungsvorschriften
für Ammoniaksalpetersprengstoffe beschrieben. Falls eine wesentliche Anderung der
Beschaffenheit oder des Gewichts der Nitrokörper festgestellt wird, ist nach I zu 6
zu prüfen, ob auch die Empfindlichkeit gegen mechanische Einwirkungen geändert ist.
Die Vergleichssprengstoffe zeigen keine Anderung.
Zu 4. Verhalten bei Zündung.
a) Zündversuch mit Schwarzpulverzündschnur.
Wie unter 5 a) der Prüfungsvorschriften für Ammoniaksalpetersprengstoffe
beschrieben. Pikrinsäure entzündet sich hierbei nicht.
*) Die Prüfung ist unter Vorsichtsmaßregeln vorzunehmen.
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