Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr. 18. 
Zu 2. 
Zu 5. 
Zu 6. 
347 
5. Verhalten bei längerem Rütteln (Entmischbarkeit), 
6. „ bei Zündung. 
7. „ gegen mechanische Einwirkung. 
Verhalten gegenüber Lackmuspapier. 
Wie unter 2 a) der Vorschriften für Ammoniaksalpetersprengstoffe. Cheddit 
und Silesia I reagieren nicht saner. 
Lagerung der Sprengstoffe bei 750 C. 
Wie unter 3 der Prüfungsvorschriften für Ammoniaksalpetersprengstoffe. Cheddit 
und Silesia I1 verändern sich nicht wesentlich. 
Lagerung der Sprengstoffe abwechselnd in feuchter und in trockener Luft. 
Zawei Proben von je 100 g werden abwechselnd 48 Stunden feucht (unter 
Glasglocke mit Wasser) und dann 48 Stunden in trockener Luft (im Exsikkator) 
gelagert. Dieses Verfahren wird 2 mal wiederholt. Hierauf werden Stoß= und 
Reibungsempfindlichkeit sowie Verhalten gegen Flamme nach A. I. 5 und 6 geprüft. 
Cheddit und Silesia I bleiben unverändert. 
Rüttelversuch auf. Entmischbarkeit. 
Wie unter 4 der Prüfungsvorschriften für Ammoniaksalpetersprengstoffe. Cheddit 
und Silesia I1 ändern sich nicht. 
Verhalten bei Zündung. 
a) Zündversuch mit Schwarzpulverzündschnur. 
Wie unter 5 a) der Vorschriften für Ammoniaksalpetersprengstoffe. Cheddit und 
Silesia 1 entzünden sich nicht. 
b) Einwerfen von Proben des Sprengstoffs in rotglühende Eisenschalen. 
Wie unter 5b) der Vorschriften für Ammoniaksalpetersprengstoffe. Cheddit 
und Silesia I verbrennen rasch, explodieren aber nicht. 
) Erhitzen kleiner in Reagenzgläsern untergebrachter Mengen im Wood'schen 
Metallbad bis zum Zersetzungs-(Verpuffungs-) punkt. 
Wie unter 5e) der Vorschriften für Ammoniaksalpetersprengstoffe. Cheddit 
und Silesia I1 verpuffen nicht unter 2000. 
d) Abbrennen größerer in Eisenblechkästchen untergebrachter Proben im Holzfeuer. 
Wie unter 5d) der Vorschriften für Ammoniaksalpetersprengstoffe. Cheddit 
verbrennt rasch mit schwachen Verpuffungen, Silesia verpufft lebhaft.
	        
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