Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

eseh und Urrorduuigs·Blalt 
für das 
Königreich Vayern. 
    
Nr. 24. 
München, den 5. Juni 1909. 
—. 
Juhalt: 
Bekanntmachung vom 27. Mai 1909, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — 
Bekanntmachung vom 28. Mai 1909, die Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und 
Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. — Bekanntmachung vom 2. Juni 1909, die Eisenbahn-Bau= und 
Betriebsordnung für die Haupt= und Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. — Bekanntmachung vom 
2. Juni 1909, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde München 
betreffend. — Namens= und Wappenvereinigung. — Einreihung in den Freiherrnstand. — Auszug aus der 
Adels-Matrikel des Königreiches. 
—#— — 
  
Nr. 13900. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern. 
Der Bayerischen Vereinsbank in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb 
der gesetzlichen und satzungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende auf den Inhaber lautende, 
in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 —X eingeteilte Hypothekenpfand- 
briefe in den Verkehr zu bringen: 
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