Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

500 
11. Den auf den allgemeinen Reservefonds überwiesenen Willigungen des Landrats 
erteilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrate gegenwärtigen Abschied erteilen, sprechen Wir ihm 
für die ersprießliche und opferwillige Förderung der Kreisinteressen neuerdings Unsere 
Anerkennung aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
Wildenwart, den 26. Juli 1909. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Podewils. Dr. v. Wehner. v. Pfaff. v. Brettreich. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrat v. Schreiber.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.