Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

Nr. 36. 559 
Abschied für den Landrat von Unterfranken und Aschaffenburg über dessen Verhandlungen für 
das Jahr 1909. 
Im Namen Beiner Majestät des Königs. 
Tlitpolld. 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von HLayern, 
Negent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrate von Unterfranken und Aschaffenburg in 
seinen Sitzungen vom 16. bis 28. November 1908 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen und erteilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1907. 
Die gemäß Art. 15 Lit. b und c des Landratsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrate vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1907 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreisamtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1909. 
Die Stenerprinzipalsumme des Regierungsbezirkes Unterfranken und Aschaffenburg 
beträgt für das Jahr 1909: 4213640 —, wovon ein Steuerprozent auf 42 136 
sich berechnet. 
III. 
Kreisausgaben und Kreiseinnahmen für das Jahr 1909. 
Dem von dem Landrate geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreiseinnahmen 
erteilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die durch den Landrat bei Prüfung des Voranschlags gestellten Anträge und 
gefaßten Beschlüsse erteilen Wir nachstehende Entschließung. 
1. Der Landrat hat bedauerlicher Weise den auf den Kreis treffenden Beitrag zur 
Verzinsung und Tilgung des Bauanlehens für das projektierte neue Gebäude der Zentral-
	        
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