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. Festgesetzter
Kap. Vortrag Betrag
12
III 6 Allgemeine Beiträge an Schulkassen:
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———
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a) Bauschbeträge an die Schulkassen der Gemeinden mit 10 000
und mehr Einwohnern an Stelle der dem Lehrpersonal an
den Volksschulen dieser Gemeinden seither aus Staatsfonds
zugeflossenen Dienstalters= und sonstigen Zulagen gemäß
Art. 14 Abs. 1 des Schulbedarfgesetzes .
b) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden
c) Zuschüsse an die Schulkassen der übrigen Gemeinden mit
Ortsstatuten an Stelle der bisherigen Bewilligungen an das
Lehrpersonal an den Volksschulen dieser Gemeinden aus
Staats= und Kreisfonds ..
d) Weitere Beiträge an die Schulkassen dieser Gemeinden
e) Sonstige Zuschüsse an Schulkassen:
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars
6) aus Kreisfonds:
aa) zur Bestreitung der ordentlichen (sächl.) Schulbedürfnisse
bb) zur Förderung der Trennung der Mesnerdienste von
den Schuldiensten
7) aus der neuen Kreisschuldotation behufs Unterstützung der
mit Schullasten überbürdeten Gemeinden
k) Für Förderung des weiblichen Handarbeitsunterrichtes
Beiträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhausbauten:
a) Realexigenzbeiträge . .
b) zum Unterhalte von Schulhäusern
c) zu Schulhausbauten und zwar zur uneersuhung bürsihe
Gemeinden für diesen Zweck
Nach Anfall zahlbare Bauausgaben
Prüfungs= und Aussichtskosten:
a) Aversen der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der
ordentlichen Schulvisitationen und Kosten für Formularpapiere
b) Diüten für außerordentliche Schulvisitationen .
(-)fürd1e Kretsschulmspektoren
aa) Gehalte
bb) Gehaltszulagen
cc) Diäten und Reisekosten
Pensionen und Alimentationen:
a) zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals
und zwar:
aa) Zuschuß an die Kreispensionsanstalt für dienstun-
fähige Lehrpersonen:
a) aus Zentralfonds
8) aus Kreisfonds
bb) Pensionszulagen nach einem Drittel der zuletzt be-
zogenen Dienstalterszulagen aus Zentralfonds
70 740 —
600 —
80 000—
1000
60 000
168.6:
15 .570—
1 715
90600—
1380—
3200 —
143 120/ —
100 000“
42 408 —
6